Die Pflege-Mindestlohnkommission hat sich auf neue Pflege-Mindestlöhne ab Juli 2026 verständigt. Danach sollen die Pflege-Mindestlöhne zum Juli 2026 und auch zum Juli 2027 weiter angehoben werden.
Die Änderungen beim Pflege-Mindestlohn werden voraussichtlich in einer 7. Pflege Arbeitsbedingungen Verordnung veröffentlicht.
Auch bei den neuen Pflege-Mindestlöhnen soll es bei der Unterscheidung nach Qualifikation bleiben, so dass es weiterhin – je nach Qualifikation – drei unterschiedliche Pflege-Mindestlöhne gibt, die in der Lohnabrechnung zu beachten sind. Die Laufzeit der neuen Pflege-Mindestlöhne soll bis 30.09.2028 gehen.
Endet ein Arbeitsverhältnis, so ist dem ausscheidenden Arbeitnehmer eine Urlaubsbescheinigung für den neuen Arbeitgeber auszustellen. Aus dieser Urlaubsbescheinigung geht hervor, wie viel Urlaubstage der Beschäftigte bereits erhalten hat und wie viele gegebenenfalls abgegolten worden sind.
Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung. Doch dies gilt nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis erst begonnen hat. Denn innerhalb einer vierwöchigen Wartezeit am Beschäftigungsbeginn, besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch für Arbeitnehmer.
Regelmäßige Pausen bei der Arbeit sind wichtig. Nicht nur, dass regelmäßige Pausen die Arbeitsleistung verbessern, sondern sie sind auch gesetzlich vorgeschrieben und im Arbeitszeitgesetz normiert. Welche Pausenregelungen Sie im Betrieb beachten müssen, lesen Sie hier.
Im Mai warten auch 2025 wieder zahlreiche Feiertage. Im Lohnbüro taucht dabei die Frage auf, ob Feiertagslohn oder Feiertagszuschläge zu zahlen sind. Aber wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Feiertagszuschlägen und Feiertagslohn?
Ab 01.06.2025 greift ein neues „Mutterschaftsanpassungsgesetz“, welches die Schutzfristen bei Fehlgeburten neu regelt. Betroffen sind von der Regelung glücklicherweise nicht alle Mütter. Denn die Neuregelung betrifft den Mutterschutz bei Fehlgeburten.