Die Pflege-Mindestlohnkommission hat sich auf neue Pflege-Mindestlöhne ab Juli 2026 verständigt. Danach sollen die Pflege-Mindestlöhne zum Juli 2026 und auch zum Juli 2027 weiter angehoben werden.
Die Änderungen beim Pflege-Mindestlohn werden voraussichtlich in einer 7. Pflege Arbeitsbedingungen Verordnung veröffentlicht.
Auch bei den neuen Pflege-Mindestlöhnen soll es bei der Unterscheidung nach Qualifikation bleiben, so dass es weiterhin – je nach Qualifikation – drei unterschiedliche Pflege-Mindestlöhne gibt, die in der Lohnabrechnung zu beachten sind. Die Laufzeit der neuen Pflege-Mindestlöhne soll bis 30.09.2028 gehen.
Seit 2015 gilt bereits ein allgemeiner Mindestlohn in Deutschland. Grundsätzlich gilt dieser für alle Arbeitnehmer. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Denn bei genauer Betrachtung gibt es einige Ausnahmen, für die die Mindestlohnregelungen nicht gelten.
Gebäudereiniger erhalten einen Mindestlohn. Dieser „Gebäudereiniger-Mindestlohn“ wurde zuletzt zum 01.01.2025 erhöht. Ab 2026 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen.
Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung gilt ab 2025 ein höherer Mindestlohn. Dieser gilt für alle Arbeitnehmer – also auch für Minijobber in der Gebäudereinigungsbranche.
Auszubildende erhalten keinen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz. Dies ist bereits mit der Einführung des Mindestlohns vor über 10 Jahren festgelegt worden. Warum dies so geregelt wurde und wie sich die Beziehung von Mindestlohn und Berufsausbildung inzwischen verändert hat, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Eine gute Nachricht für alle Pflegekräfte. Ab 01.07.2025 steigt der Pflege-Mindestlohn für Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte.
Nachdem der Pflege-Mindestlohn im Mai 2024 bereits angehoben worden ist, steht zum 1.7.2027 die nächste Erhöhung an. Dies dürfte bei zahlreichen Pflegekräfte für ein Lohnplus sorgen.
Ab 1.8.2025 steigt der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk. Die bisherige Lohnuntergrenze wird angehoben. Hierauf verständigten sich die Tarifparteien nach langen und zähen Verhandlungen. Die vereinbarte Anhebung wirkt ab 1.8.2025 in einer ersten Stufe. Eine weitere Erhöhung steht dann zum 1.7.2026 an.
Hinweis: Die Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk ist erst zum 01.08.2025 in Kraft getreten. In einer früheren Fassung des Artikels war noch von einer Erhöhung des Mindestlohns zum 01.07.2025 die Rede -dies ist nun korrigiert worden.