Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2020 zur Krankenversicherung

Bereits am 28.10.2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz 2020 zur Krankenversicherung veröffentlicht. Im Vergleich zum Jahr 2019 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2020 um 0,2 Prozent auf 1,1 Prozent.

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2020 zur Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung beträgt ab 1.1.2020 bundeseinheitlich 1,1 Prozent und dient als Rechenwert für einige Berechnungen in der Sozialversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird jährlich zum 1. November für das Folgejahr vom Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird von einem Schätzerkreis ermittelt, der diesen aus den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung schätzt.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze, die die Kassen jeweils von ihren Mitgliedern erheben. Es ist allerdings zu erwarten, dass einige Krankenkassen ebenfalls ihre Zusatzbeitragssätze anheben müssen. Schließlich sollen laut dem Schätzerkreis die Ausgaben höher als die Einnahmen für das Jahr 2020 sein. Folglich dürften auch einige Kassen ihre kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze anheben müssen. Die Kassen werden sich zu der Höhe der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze im Dezember 2019 für das Jahr 2020 nach und nach äußern.

Natürlich finden Sie hier ebenfalls die entsprechenden Informationen.

Berechnungsbeispiel Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung

Auswirkungen – Erhöhung durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2020

In der Lohnabrechnung wirkt sich die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes bei der Beitragsberechnung von Geringverdienern (z.B. Azubis bis 325 Euro monatlich) aus. Her muss der Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen. In der Krankenversicherung wird dabei aber nicht der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz angesetzt, sondern der geltende durchschnittliche Zusatzbeitragssatz. Ab 2020 erhöht sich damit die Belastung für die betroffenen Arbeitgeber um 0,2 Prozentpunkte.

Häufiger dürfte sich die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur Krankenversicherung bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern bemerkbar machen. Für diese hat der Arbeitgeber nämlich neben dem allgemeinen (oder auch ermäßigtem) halben Beitragssatz zur Krankenversicherung von 7,3 Prozent (7,0 Prozent) im Jahr 2020 zusätzlich auch noch den halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag als Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung zu zahlen. Vorausgesetzt der Arbeitnehmer hat keinen (sehr) günstigen PKV-Tarif abgeschlossen und es sind vom Arbeitgeber nur die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zu bezuschussen.

Des Weiteren sind auch die Midijobber von der Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes betroffen. Denn die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes fließt in die Berechnungsformel für die Berechnungsformel für Midijobber mit ein. Positiv für die Arbeitnehmer ist jedoch, dass durch den höheren durchschnittlichen Zusatzbeitrag die beitragspflichtige Einnahme für Arbeitnehmer im Übergangsbereich (Midijobber) letztlich sinkt und somit für die Midijobber im Vergleich zum Jahr 2019 ein höheres Nettoentgelt bei gleichem Bruttolohn verbleibt.

Lohn-Newsletter-Anmeldung
Tragen Sie sich bitte in den Lohn-Newsletter ein und erhalten Sie regelmäßig die aktuellen Lohn News in Ihr Email-Postfach.

Sie haben soeben eine Email mit dem Betreff "Lohn-News Newsletter" erhalten. Bitte bestätigen Sie die Email, da Sie nur dann in den Email-Newsletter aufgenommen werden. Prüfen Sie ggf. auch auch Ihren Spam-Ordner bzw. Junk-Mail-Ordner, falls Sie keine Bestätigungs-Email erhalten haben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert