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Vorläufige Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Am 13.09.2024 ist ein Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 veröffentlicht worden. In diesem sind unter anderem die neuen (vorläufigen) Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2025 enthalten. Diese werden deutlich erhöht, so dass die Lohnnebenkosten bei den Betrieben weiter steigen. Das Bundeskabinett hat der Verordnung am 06.11.2024 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 22.11.2024 der Verordnung zugestimmt. Damit steigen die Beitragsbemessungsgrenzen 2025 deutlich.

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