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Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2021 steigen

Zum 1.1.2021 steigen die Krankenkassen-Zusatzbeiträge teils deutlich. Nahezu alle Krankenkassen erhöhen die Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel. Damit sind bei vielen Arbeitnehmern die Einsparungen durch die Steuererleichterungen nicht mehr so deutlich im Geldbeutel zu spüren. Für die Arbeitgeber wird es hingegen deutlich teurer, da für sie keine Entlastungen bei den Lohnnebenkosten bevorstehen.

Die Krankenkassen merken die Corona-Pandemie bereits deutlich. Nachdem die Krankenkassen-Gesundheitsfonds massiv mit Steuermitteln gestützt wird, erhöhen nun die Krankenkassen zum Jahreswechsel nahezu allesamt die Zusatzbeitragssätze. Die Kassen mit stabilen Beitragssätzen dürften zu den Gewinnern gehören. Für Krankenkassen, die nun die Beiträge erhöhen, droht es ein aufregender Jahresbeginn zu werden. Denn durch die Erhöhung der Zusatzbeitragssätze besteht ein Sonderkündigungsrecht für die Kassenmitglieder.

Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2021: AOKen und Ersatzkassen gleichauf

Zum Jahresbeginn 2021 erhöhen zahlreiche AOKen die Zusatzbeiträge. So steigt der Zusatzbeitragssatz bei der AOK Baden-Württemberg auf 1,1 Prozent (von 0,9 Prozent), die AOK Niedersachsen erhöht auf 1,3 Prozent (von 0,8 Prozent), die AOK plus verdoppelt den Zusatzbeitragssatz auf (immer noch günstige) 1,2 Prozent (vorher 0,6 Prozent).

Die AOK Bayern bleibt stabil bei günstigen 1,1 Prozent und erhöht die Beiträge zum Jahreswechsel nicht. Dies ist in der aktuellen Lage schon eine gute Nachricht.

Artikel-Tipp: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2022

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Ersatzkassen. Auch hier steigen die Beiträge. So erhöht die Techniker Krankenkasse auf 1,2 Prozent (vorher 0,7 Prozent), die Barmer hingegen kann den Beitragssatz von 1,1 Prozent stabil halten. Das gilt auch für die DAK und die KKH (beide unverändert 1,5 Prozent).

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Erfreulicher hingegen der Zusatzbeitragssatz bei der hkk. Hier ergeben sich auch keine Änderungen zum Jahreswechsel, so dass der Zusatzbeitragssatz von 0,39 Prozent unverändert bleibt und der hkk weiterhin die bundesweit günstigste Krankenkasse ist. Im Januar 2021 dürfte es bei der hkk daher einen Mitgliederansturm geben, da sie fast einen Prozentpunkt günstiger als der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,3 Prozent ist.

Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2021 – Innungskrankenkassen

Bei den verbliebenden Innungskrankenkassen zeichnet sich ein Anstieg der Zusatzbeitragssätze ab. Einige IKKen können den Beitragssatz halten andere erhöhen zum Jahreswechsel.

Die IKK Nord bleibt stabil bei 1,3 Prozent, gleiches gilt auch für die IKK Berlin Brandenburg mit 1,49 Prozent die IKK Südwest verbleibt bei 1,5 Prozent, die IKK gesund plus erhöht auf weiterhin günstige 1,1 Prozent von 0,6 Prozent und die IKK classic erhöht auf 1,3 Prozent (von 1,0 Prozent).

Die BIG bleibt unverändert bei 1,3 Prozent Zusatzbeitragssatz.

Die BIG fusioniert zum 1.1.2021 übrigens mit der actimondia Krankenkasse zur BIG.

Betriebskrankenkassen und Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2021

Auch bei den Betriebskrankenkassen zeichnet sich ein recht gemischtes Bild ab. So scheinen einige BKKen gut ins neue Jahr zu starten. Die BKK firmus bleibt stabil bei 0,44 Prozent. Die BKK24 hält unverändert einen Zusatzbeitragssatz von 1,0 Prozent. Auch die BKK Gildemeister Seidensticker bleibt mit 1,2 Prozent unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Die BKK mobil oil kratzt hingegen am durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz und verlangt 1,29 Prozent statt 1,1 Prozent ab 1.1.2021.Die BKK VBU bleibt stabil bei unveränderten 1,3 Prozent Zusatzbeitragssatz. Bei der pronova BKK bleibt es ebenfalls stabil bei 1,5 Prozent.

Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2021 Auswirkungen

Die Erhöhung der Zusatzbeiträge 2021 spüren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen. Denn seit 2019 werden die Zusatzbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen (hälftig getragen. Die Erhöhung der Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2021 belastet hingegen deutlich die Arbeitgeberseite. Denn bei den Arbeitnehmern wirken sich die Steuererleichterungen 2021 in der Regel positiv aus, so dass die Erhöhung der Krankenkassen-Zusatzbeiträge steigen 2021 keine Nettoeinbußen zur Folge haben.

Anders jedoch bei den Arbeitgebern. Hier sind keine Entlastungen der Sozialversicherungsbeiträge vorgesehen und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags spielt bei den Lohnebenkosten keine Rolle.

Neben den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen müssen die Arbeitgeber von klein- und mittelständischen Betrieben vielfach auch noch die Erhöhung der Umlagesätze zum 1.1.2021 allein tragen. Zwar haben hier einige Krankenkassen bereits zum 1.10.2020 eine Beitragserhöhung durchgesetzt. Doch zum 1.1.2021 erhöhen nun weitere Krankenkasse die U1 und U2 Umlagesätze.

Beispielhaft sind hier die Techniker Krankenkasse, die IKK classic oder die Bahn-BKK (U2: 0,54 Prozent) zu nennen, deren Umlagebeitragssätze sich erhöhen. Unverändert bleiben hingegen die Umlagesätze der BARMER, DAK, KKH oder auch der AOK plus.

Eine Liste der tagesaktuellen Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen finden Sie hier

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Betriebskrankenkassen erhöhen Umlagesätze

Die Arbeitgeberbelastung zu den Umlagekassen U1 und U2 steigen in den kommenden Monaten teils kräftig. Zahlreiche Krankenkassen erhöhen die Arbeitgeberbeiträge. Ob dies bereits erste Auswirkungen der Corona-Pandemie sind ist nicht bekannt. Teilweise begründen die Betriebskrankenkassen die Beitragserhöhung aber genau damit. Erstaunlich ist auch, dass viele BKKen aus dem Bereich der Autoindustrie die Umlagesätze erhöhen. Ob dies schon die ersten Vorboten breiter Beitragserhöhungen der Krankenkassen bleibt abzuwarten.

Betriebskrankenkassen erhöhen Umlagesätze – Umlagekasse U2

Die Umlagekassen für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft der Arbeitnehmer werden bei den Krankenkassen geführt. In der U2 Umlagekasse sind im Grunde alle Betriebe pflichtversichert und zahlen dort Umlagebeiträge vom beitragspflichtigen Entgelt der Arbeitnehmer. Aus diesen Umlagen erhalten dann die Arbeitgeber die Aufwendungen für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (von maximal 13 Euro am Tag) und die Kosten für die Lohnfortzahlung von Schwangeren bei einem Beschäftigungsverbot finanziert. Die Arbeitgeber sorgen also im Rahmen der Umlagekasse U2 selbst für die Finanzierung der gesetzlichen Vorgaben. Die Beitragssätze zur U2-Umlagekasse liegen zwischen in aller Regel deutlich unter 1 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts.

Betriebskrankenkassen erhöhen Umlagesätze – U1-Umlagen mit deutlichem Plus

In der U1-Umlagekasse sind nur Klein- und Mittelbetriebe pflichtversichert, die nicht mehr als 30 anrechenbare Arbeitnehmer beschäftigen. Für diese Arbeitgeber werden im U1-Umlageverfahren ein Teil der Entgeltfortzahlung bei Krankheit der Arbeitnehmer durch die Umlagekasse erstattet. Die Höhe der Beitragssätze zur Umlageasse U1 variieren. Bei zahlreichen Kassen sind verschiedene Umlagevarianten zur U1 anzutreffen. Hier gilt der Grundsatz: Je höher die Erstattung, desto höher der Beitragssatz zur Umlagekasse.

Die U1-Umlagevarianten reichen von 40 Prozent Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bis zu 80 Prozent der Arbeitgeberaufwendungen. Demzufolge gibt es auch günstige Umlagesätze von knapp über 1 Prozent und teurere Varianten mit einer „3“ oder mittlerweile sogar „4“ vor dem Komma.

Obwohl in dem Zusammenhang von einer Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen gesprochen wird, werden durch die Umlagekassen nicht die kompletten Arbeitgeberaufwendungen erstattet. Tatsächlich werden in aller Regel von den Umlagekassen nur ein bestimmter Prozentsatz des Bruttoarbeitsentgeltes erstattet. Die zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge, die bei der Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber weitergezahlt werden müssen, werden nicht mit diesem Prozentsatz erstattet. Auch bleibt die Erstattung sonstiger Kosten für den Arbeitnehmer bei der Erstattung aus den Umlagekassen außen vor.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer erhält einen Monatslohn von 3.000 Euro. Im Abrechnungsmonat war er an 10 Tagen arbeitsunfähig erkrankt. Der Arbeitgeber hat für diesen Zeitraum Entgeltfortzahlung in Höhe von 1.000 Euro geleistet. Zusätzlich fallen auf die 1.000 Euro noch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und weitere Umlagebeiträge in Höhe von 21 Prozent an.

Die Aufwendungen des Arbeitgebers betragen somit für die Entgeltfortzahlung 1.210 Euro (1.000 Euro Bruttolohn + 210 Euro Lohnnebenkosten).

Die Umlagekasse erstattet aber nur 65 Prozent des fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelts (= 650 Euro).

Da sich die Kosten des Arbeitgebers jedoch auf 1.210 Euro belaufen, werden durch die Umlagekasse nicht 65 Prozent der Kosten erstattet, sondern tatsächlich nur ca. 54 Prozent.

BKK Salzgitter erhöht U2-Umlagesatz

Eine moderate Erhöhung erwartet ab 1.9.2020 Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, die bei der BKK Salzgitter (Betriebsnummer: 21203214) versichert sind. Hier steigt ab 1.9.2020 der U2-Umlagesatz von 0,35 Prozent auf dann 0,42 Prozent. Zum 1. August 2019 betrug der Beitragssatz noch 0,27 Prozent.

Die U1-Umlagesätze sind nicht erhöht worden und betragen weiterhin (seit 1. August 2019) 3,5 Prozent, 2,8 Prozent bzw. 2,0 Prozent (80 Prozent/ 65Prozent/5 0 Prozent Erstattung).

Der Zusatzbeitragssatz zur BKK Salzgitter liegt bei 0,9 Prozent und damit günstiger als bei einigen anderen Krankenkassen.

Artikeltipp: Corona-Beihilfe steuerfrei

Audi BKK ab 1.8.2020 – Betriebskrankenkassen erhöhen Umlagesätze

Auch die Audi BKK (Betriebsnummer 82889062) hat bereits zum 1.8.2020 die Beiträge erhöht. So sind die U1-Umlagesätze und auch der U2-Umlagesatz gestiegen.

Ab 1.8.2020 gelten folgende Umlagesätze

  • U1 bei 80 Prozent Erstattung: 3,2 Prozent (vorher 2,7 Prozent)
  • U1 bei 60 Prozent Erstattung: 2,1 Prozent vorher 1,9 Prozent
  • U2 0,5 Prozent vorher 0,4 Prozent.

Der Zusatzbeitragssatz beträgt unverändert bei „günstigen“ 0,7 Prozent.

Deutsche Bank BKK deutlich teurer

Auch die Deutsche Bank BKK dreht an der Beitragsschraube und erhöht die U1-Umlagesätze deutlich zum 1.9.2020 auf

4,1 Prozent Umlagesatz bei 80 Prozent Erstattung bzw. 2,2 Prozent bei 60 Prozent Erstattung bzw 1,8 Prozent bei 50 Prozent Erstattung (vorher 3,4 Prozent bzw. 2,2 Prozent bzw. 1,5 Prozent).

Anmerkung: Die BKK firmus ist im BKK Landesverband Mitte angeschlossen.

BKK firmus Umlagesatz steigt ab 1.9.2020

Ähnlich der BKK Deutsche Bank ergeht es auch den Arbeitgebern der BKK firmus. Die neuen Umlagesätze ab 1.9.2020 lauten:

  • 4,1 Prozent Umlagesatz bei 80 Prozent Erstattung
  • 2,2 Prozent bei 60 Prozent Erstattung
  • 1,8 Prozent bei 50 Prozent Erstattung (vorher 3,4 Prozent bzw. 2,2 Prozent bzw. 1,5 Prozent).

Anmerkung: Die BKK firmus ist im BKK Landesverband Mitte angeschlossen.

Daimler BKK wird teurer

Bei der Daimler BKK wird es ebenfalls teurer für die Betriebe.

Auch hier gelten ab 1.9.2020 neue (höhere) Umlagesätze:

  • 4,1 Prozent Umlagesatz bei 80 Prozent Erstattung
  • 2,2 Prozent bei 60 Prozent Erstattung
  • 1,8 Prozent bei 50 Prozent Erstattung (vorher 3,4 Prozent bzw. 2,2 Prozent bzw. 1,5 Prozent).

Auch die BKK Mobil Oil hat seit 1.9.2020 höhere Umlagesätze.

Höhere Umlagesätze – Umlagevariante wechseln?

Viele Kassen räumen den Arbeitgebern aufgrund der (teilweise) deutlichen Beitragserhöhung eine Wechselmöglichkeit in eine günstigere Umlagevariante ein. Hierzu sollten sich die Betriebe rechtzeitig mit den jeweiligen Betriebskrankenkassen in Verbindung setzen. Ansonsten können wieder ab Januar 2021 neue Umlagevarianten gewählt werden.

Ob ein Wechsel in eine günstigere Umlagevariante sinnvoll ist, muss natürlich der Betrieb entscheiden. Eine teure Umlagevariante kann durchaus Sinn machen. Denn aktuell dürften sich aufgrund der Corona-Maßnahmen die Krankmeldungen der Arbeitnehmer noch häufen und dann macht eine höhere Erstattung durch die Umlagekassen für den Betrieb Sinn.

Minijob-Zentrale ab Oktober 2020 mit Erhöhung der Umlagesätze

Auch die Minijob-Zentrale erhöht die Umlagesätze. Ab 1.10.2020 gilt für die Minijobber4 ein Umlagesatz zur U1 von 1,0 Prozent bei 80 Prozent Erstattung und ein Umlagesatz U2 von 0,39 Prozent.

Krankenkassen-Beitragssätze 2020 fast unverändert

Die Krankenkassen ändern zum Jahreswechsel 2019/2020 die Beitragssätze zur Krankenversicherung nur mäßig. Die großen Krankenkassen haben auf eine Beitragssatzanpassung verzichtet und bleiben (fast) alle bei den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen des Vorjahres.

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