Per Gesetz sind geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber), die eine neue Beschäftigung aufnehmen, rentenversicherungspflichtig und müssen dann auch einen Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung im Minijob zahlen. Dieser beträgt derzeit 3,6 Prozent vom beitragspflichtigen Entgelt. Es gibt aber die Möglichkeit für den Minijobber, sich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen und brutto für netto zu arbeiten.
Befreiungsantrag bei Minijob fristgerecht stellen weiterlesenSchlagwort-Archive: Minijob
Minijob – Ausnahmen 2025
Minijobs sind eine äußerst beliebte Beschäftigungsart. Egal ob bei Schülern und Studenten, Hausfrauen oder Rentnern Die kleinen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sind für viele eine gute Möglichkeit ihr Einkommen aufzubessern. Doch es ist auch Vorsicht geboten. Denn nicht jeder Job ist auch ein Minijob. Es gibt nämlich auch einige Ausnahmen bei den Minijobs. Diese sollten Sie auch in der Lohnabrechnung kennen, denn nur weil „geringfügig“ verdient wird, muss es sich nicht immer um einen Minijob handeln.
Minijob – Ausnahmen 2025 weiterlesenAltersvollrentner beschäftigen
In vielen Betrieben taucht von Zeit zu Zeit die Frage auf, wie es sich mit der Beschäftigung von Altersvollrentnern verhält. Sind solche Beschäftigungen zulässig und welche Besonderheiten sind dabei zu beachten. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, wenn Sie Altersvollrentner beschäftigen.
Altersvollrentner beschäftigen weiterlesenMindestlohnerhöhung 2024
Nach dem Vorschlag der zuständigen Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn ab 1.1.2024 von derzeit 12,00 Euro je Stunde auf dann 12,41 Euro steigen. Ab 1.1.2025 soll er dann erneut auf 12,82 Euro steigen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will diesen Vorschlägen der Mindestlohnkommission folgen und die neuen Mindestlöhne in einer Verordnung umsetzen. Am 15.11.2023 hat das Bundeskabinett der Verordnung zugestimmt und am 29.11.2023 ist die Vierte Mindestlohnverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Mindestlohnerhöhung 2024 weiterlesenMindestlohn steigt ab 1.7.2021
Zum 1.7.2021 steigt der Mindestlohn auf 9,60 Euro brutto je Stunde. Für alle Betriebe, die derzeit noch unterhalb des Mindestlohns vergüten, bedeutet dies die Löhne anzupassen.
Mindestlohn steigt ab 1.7.2021 weiterlesenMinijobs – Ausnahmen
Minijobs sind eine äußerst beliebte Beschäftigungsart. Egal ob bei Schülern und Studenten, Hausfrauen oder Rentnern Die kleinen Beschäftigungsverhältnisse sind für viele eine gute Möglichkeit ihr Einkommen aufzubessern. Doch es ist auch Vorsicht geboten. Denn nicht jeder Job ist auch ein Minijob. Es gibt nämlich auch einige Ausnahmen bei den Minijobs.
Minijobs – Ausnahmen weiterlesenRentenversicherung: Beitragssatz 2020 unverändert
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt auch 2020 weiterhin 18,6 Prozent. Damit bleiben die Kosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverändert.
Keine Änderung beim Beitragssatz 2020 zur Rentenversicherung
Der Gesetzgeber behält den Beitragssatz zur Rentenversicherung 2020 unverändert bei 18,6 Prozent. Somit bleibt es bei einer gleichbleibenden Arbeitgeberbelastung und auch die Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung bleiben grundsätzlich unverändert.
Allerdings muss hier auch erwähnt werden, dass die Beitragsbelastung dennoch steigen kann. Denn die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung steigt um 200 Euro auf 6.900 Euro monatlich (alte Länder) bzw. 6.450 Euro in den neuen Ländern (+ 300 Euro).
Somit kommt es trotz gleichbleibenden Beitragssatzes zur Rentenversicherung bei höherverdienenden Arbeitnehmern 2020 zu einer höheren Beitragsbelastung.
Beispiel 1:
Ein Arbeitnehmer erhält ein Monatsgehalt von 3.000 Euro.
Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung
3.000 Euro x 9,3 % = 279,00 Euro
Beispiel 2:
Ein Arbeitnehmer (alte Länder) erhält ein Monatsgehalt von 7.000 Euro.
Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung
6.900 Euro x 9,3 % = 641,70 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2020).
Im Vergleich zum Jahr 2019 (Beitragsbemessungsgrenze 6.700 Euro) erhöht sich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung um jeweils 18,60 Euro monatlich (223,20 Euro jährlich).
Rentenversicherungsbeitragssatz im Minijob
Der Rentenversicherungsbeitragssatz gilt auch für Minijobber. Grundsätzlich werden Minijobber (geringfügig entlohnt Beschäftigte) versicherungspflichtig zur Rentenversicherung beschäftigt, wenn sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben.
Das bedeutet, auch für 2020 gilt der Beitragssatz von 18,6 Prozent für Minijobber zur Rentenversicherung. Da der Arbeitgeber für Minijobber einen pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent auf das beitragspflichtige Entgelt tragen muss, verbleibt die Differenz von 3,6 Prozent als Beitragsanteil beim Minijobber.
Beispiel Minijob:
Ein Minijobber verdient monatlich 450 Euro. Er ist rentenversicherungspflichtig und trägt somit einen Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent.
Arbeitgeberbeitrag Rentenversicherung:
450 Euro x 15 % = 67,50 Euro
Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung:
450 Euro x 3,6 % = 16,20 Euro
Die Beitragsverteilung für 2020 bleibt unverändert im Vergleich zum Vorjahr 2019.
