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Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2021 steigen

Zum 1.1.2021 steigen die Krankenkassen-Zusatzbeiträge teils deutlich. Nahezu alle Krankenkassen erhöhen die Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel. Damit sind bei vielen Arbeitnehmern die Einsparungen durch die Steuererleichterungen nicht mehr so deutlich im Geldbeutel zu spüren. Für die Arbeitgeber wird es hingegen deutlich teurer, da für sie keine Entlastungen bei den Lohnnebenkosten bevorstehen.

Die Krankenkassen merken die Corona-Pandemie bereits deutlich. Nachdem die Krankenkassen-Gesundheitsfonds massiv mit Steuermitteln gestützt wird, erhöhen nun die Krankenkassen zum Jahreswechsel nahezu allesamt die Zusatzbeitragssätze. Die Kassen mit stabilen Beitragssätzen dürften zu den Gewinnern gehören. Für Krankenkassen, die nun die Beiträge erhöhen, droht es ein aufregender Jahresbeginn zu werden. Denn durch die Erhöhung der Zusatzbeitragssätze besteht ein Sonderkündigungsrecht für die Kassenmitglieder.

Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2021: AOKen und Ersatzkassen gleichauf

Zum Jahresbeginn 2021 erhöhen zahlreiche AOKen die Zusatzbeiträge. So steigt der Zusatzbeitragssatz bei der AOK Baden-Württemberg auf 1,1 Prozent (von 0,9 Prozent), die AOK Niedersachsen erhöht auf 1,3 Prozent (von 0,8 Prozent), die AOK plus verdoppelt den Zusatzbeitragssatz auf (immer noch günstige) 1,2 Prozent (vorher 0,6 Prozent).

Die AOK Bayern bleibt stabil bei günstigen 1,1 Prozent und erhöht die Beiträge zum Jahreswechsel nicht. Dies ist in der aktuellen Lage schon eine gute Nachricht.

Artikel-Tipp: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2022

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Ersatzkassen. Auch hier steigen die Beiträge. So erhöht die Techniker Krankenkasse auf 1,2 Prozent (vorher 0,7 Prozent), die Barmer hingegen kann den Beitragssatz von 1,1 Prozent stabil halten. Das gilt auch für die DAK und die KKH (beide unverändert 1,5 Prozent).

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Erfreulicher hingegen der Zusatzbeitragssatz bei der hkk. Hier ergeben sich auch keine Änderungen zum Jahreswechsel, so dass der Zusatzbeitragssatz von 0,39 Prozent unverändert bleibt und der hkk weiterhin die bundesweit günstigste Krankenkasse ist. Im Januar 2021 dürfte es bei der hkk daher einen Mitgliederansturm geben, da sie fast einen Prozentpunkt günstiger als der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,3 Prozent ist.

Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2021 – Innungskrankenkassen

Bei den verbliebenden Innungskrankenkassen zeichnet sich ein Anstieg der Zusatzbeitragssätze ab. Einige IKKen können den Beitragssatz halten andere erhöhen zum Jahreswechsel.

Die IKK Nord bleibt stabil bei 1,3 Prozent, gleiches gilt auch für die IKK Berlin Brandenburg mit 1,49 Prozent die IKK Südwest verbleibt bei 1,5 Prozent, die IKK gesund plus erhöht auf weiterhin günstige 1,1 Prozent von 0,6 Prozent und die IKK classic erhöht auf 1,3 Prozent (von 1,0 Prozent).

Die BIG bleibt unverändert bei 1,3 Prozent Zusatzbeitragssatz.

Die BIG fusioniert zum 1.1.2021 übrigens mit der actimondia Krankenkasse zur BIG.

Betriebskrankenkassen und Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2021

Auch bei den Betriebskrankenkassen zeichnet sich ein recht gemischtes Bild ab. So scheinen einige BKKen gut ins neue Jahr zu starten. Die BKK firmus bleibt stabil bei 0,44 Prozent. Die BKK24 hält unverändert einen Zusatzbeitragssatz von 1,0 Prozent. Auch die BKK Gildemeister Seidensticker bleibt mit 1,2 Prozent unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Die BKK mobil oil kratzt hingegen am durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz und verlangt 1,29 Prozent statt 1,1 Prozent ab 1.1.2021.Die BKK VBU bleibt stabil bei unveränderten 1,3 Prozent Zusatzbeitragssatz. Bei der pronova BKK bleibt es ebenfalls stabil bei 1,5 Prozent.

Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2021 Auswirkungen

Die Erhöhung der Zusatzbeiträge 2021 spüren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen. Denn seit 2019 werden die Zusatzbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen (hälftig getragen. Die Erhöhung der Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2021 belastet hingegen deutlich die Arbeitgeberseite. Denn bei den Arbeitnehmern wirken sich die Steuererleichterungen 2021 in der Regel positiv aus, so dass die Erhöhung der Krankenkassen-Zusatzbeiträge steigen 2021 keine Nettoeinbußen zur Folge haben.

Anders jedoch bei den Arbeitgebern. Hier sind keine Entlastungen der Sozialversicherungsbeiträge vorgesehen und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags spielt bei den Lohnebenkosten keine Rolle.

Neben den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen müssen die Arbeitgeber von klein- und mittelständischen Betrieben vielfach auch noch die Erhöhung der Umlagesätze zum 1.1.2021 allein tragen. Zwar haben hier einige Krankenkassen bereits zum 1.10.2020 eine Beitragserhöhung durchgesetzt. Doch zum 1.1.2021 erhöhen nun weitere Krankenkasse die U1 und U2 Umlagesätze.

Beispielhaft sind hier die Techniker Krankenkasse, die IKK classic oder die Bahn-BKK (U2: 0,54 Prozent) zu nennen, deren Umlagebeitragssätze sich erhöhen. Unverändert bleiben hingegen die Umlagesätze der BARMER, DAK, KKH oder auch der AOK plus.

Eine Liste der tagesaktuellen Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen finden Sie hier

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Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2021 soll steigen

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2021 zur Krankenversicherung soll steigen. Nachdem der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz 2021 von 2,19 Prozent verkündet hat, steigen die Sorgen einer Beitragsexplosion zur Sozialversicherung.

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2021

Nachdem der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,19 Prozent avisiert hat, äußerte sich umgehend die Politik und beschwichtigte. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2021 soll nun auf 1,3 Prozent im Jahr 2021 steigen.

Update vom 6.11.2020: Am 30.10.2020 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz mit 1,3 Prozent im Bundesanzeiger veröffentlicht!!!

Eigentlich soll der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von einem Schätzerkreis spätestens zum 1. November für das Folgejahr bestimmt werden. Doch dieser Schätzung ist zwischenzeitlich schon ein wenig vorgegriffen worden, um den Kostenanstieg in der Sozialversicherung nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2021 – geringe Relevanz

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung ist ein Rechenwert in der Sozialversicherung, genauer der Krankenversicherung, um den Zusatzbeitragssatz für bestimmte Personengruppen abzubilden. So wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten beispielsweise mithilfe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes berechnet. Auf den tatsächlichen Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse hat der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz keine Auswirkung. Vielmehr legen die einzelnen Krankenkassen – meist im Dezember eines Jahres – die neuen Zusatzbeitragsätze in ihren Satzungen fest. Dieser kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz ist dann für die versicherten Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber relevant und wirkt sich entsprechend auf die Beitragsbelastung aus.

PKV-Arbeitgeberzuschuss 2021 steigt

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist hingegen lediglich eine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben aller Kassen für das Folgejahr. Sofern dabei ein Einnahmendefizit ersichtlich ist, ergibt sich ein höherer durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz als Rechenwert.

Artikel-Tipp: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2022

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz hat auch nichts mit dem tatsächlichen Durchschnitt aller Zusatzbeitragssätze aller Kassen zu tun. Schließlich handelt es sich letztlich um eine Prognose der Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr

Aber der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz hat dennoch seine Berechtigung als Gradmesser für die Höhe der Zusatzbeitragsätze. Denn er zeigt die Tendenz der Zusatzbeiträge an – und diese geht deutlich nach oben.

Im Jahr 2020 beträgt er 1,1 Prozent (vorher 0,9 Prozent) und für das Jahr 2021 steht aktuell ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 1,3 Prozent im Raum. Unverändert soll der ermäßigte und allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung bleiben, also 14 Prozent bzw. 14,6 Prozent.

Der Zusatzbeitragssatz wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen (hälftig) bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung getragen. Somit sind auch Arbeitgeber von den anstehenden Beitragssteigerungen betroffen.

Artikeltipp: Umlagesätze bei BKK Landesverband Mitte steigen

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von 4.000 Euro ist bei einer Kasse mit einem Zusatzbeitragssatz in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes versichert.

Berechnung des allgemeinen Beitragssatzes (14,6 %):

4.000 Euro x 7,3 % = 292,00 Euro Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil

Berechnung Zusatzbeitragssatz 2020 (1,1 %):

4.000 Euro x 0,55 % = 22,00 Euro Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil

Berechnung Zusatzbeitragssatz 2021 (voraussichtlich 1,3 %):

4.000 Euro x 0,65 % = 26,00 Euro Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil

Der Krankenversicherungsbeitrag für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber steigt hier um monatlich 4 Euro.