Beitragssatzerhöhungen August 2025

Leider gibt es wieder einige Erhöhungen bei den Zusatzbeitragssätzen der Krankenkassen zu vermelden. Konkret heben drei Krankenkassen die Zusatzbeitragssätze ab August 2025 an.

Zusatzbeitragssätze bei den Krankenkassen

Die Zusatzbeitragssätze werden von den Krankenkassen selbst (kassenindividuell) festgelegt. Hierbei liegt der Grund für die Erhöhungen aber nicht unbedingt bei den Kassen selbst. Vielmehr ist der Großteil der Leistungen durch den Gesetzgeber bestimmt, so dass die Kassen selbst kaum Einflussmöglichkeiten auf die Ausgaben haben. Der Verursacher ist daher eher beim Gesetzgeber, denn bei den Kassen zu suchen.

Nichtsdestotrotz leiden Arbeitgeber und Arbeitnehmer wegen der stetigen Erhöhungen der Kassen. Denn die Zusatzbeitragssätze sind vom Betrieb und Arbeitnehmer jeweils hälftig zu tragen. Dies führt dazu, dass sich durch die Beitragssatzerhöhungen einerseits die Arbeitgeberkosten (Lohnnebenkosten) erhöhen und auf der anderen Seite das Nettoentgelt der Arbeitnehmer (durch die Beitragserhöhungen) reduziert wird. Eine klassische lose-lose-Situation.

Krankenkassen-Erhöhungen im August 2025

Im August 2025 haben drei Kassen die Zusatzbeitragssätze erhöht und verteuern sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  • Siemens Betriebskrankenkasse (SBK): von 2,9 auf 3,8 %
  • BKK Linde: von 2,5 auf 2,99 %
  • BKK Südzucker (betriebsbezogen): von 2,3 auf 2,9 %

Krankenkassen-Erhöhungen im Juli 2025

Auch im Juli 2025 gab es bei zahlreichen Kassen eine Erhöhung der Zusatzbeitragssätze. Dies sind die Kassen.

  • IKK Brandenburg und Berlin: von 3,1 auf 4,35 %
  • IKK Innovationskasse: von 3,6 auf 4,3 % (letzte Erhöhung im Februar 2025)
  • Securvita BKK: von 3,2 auf 3,9 %
  • BKK Technoform: von 2,49 auf 3,49 %
  • EY BKK (betriebsbezogen): von 1,04 auf 2,29 %
  • BMW BKK (betriebsbezogen): von 2,9 auf 3,9 %
  • BKK PwC (betriebsbezogen): Erhöht von 2,08 auf 2,4 %
  • Merck BKK (betriebsbezogen): Erhöht von 3,2 auf 3,97 % (hatte auch schon im Februar erhöht)
  • Karl Mayer BKK (betriebsbezogen): Erhöht von 2,9 auf 3,39 %

Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

In der Lohnabrechnung bedeutete dies für Sie in der Abrechnung, dass Sie bei drei Kassen mit höheren Zusatzbeitragssätzen rechnen müssen. In Ihrer Lohnsoftware dürfte es dafür einen Beitragssatzabgleich geben, der Ihnen die aktuellen beitrags- und Umlagesätze einspielt. Nutzen Sie diesen unbedingt vor jeder Abrechnung.

Denn leider dürfte es nicht bei den Zusatzbeitragssatzerhöhungen bleiben, sondern weitere Kassen dürften in den kommenden Monaten folgen. Wenn der Gesetzgeber nicht reagiert, dürfte der Jahreswechsel einen echten Beitragssturm entfachen, da dann eine erneute Erhöhung der Beitragssätze ins Haus stehen dürfte.

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