Ab 1.4.2024 steigt der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk. Die bisherige Lohnuntergrenze wurde angehoben und für allgemeinverbindlich erklärt. Die vereinbarte Anhebung wirkt ab 1.4.2024. Bereits zum Jahresbeginn 2024 stieg der Tariflohn in den alten Ländern auf 18,87 Euro und 18,44 Euro in den neuen Ländern.
Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer ab April 2024 weiterlesenEinigung beim Wachstumschancengesetz
Enttäuschend ist die Einigung zum Wachstumschancengesetz. Zahlreiche Vorhaben sind auf den letzten Metern weggefallen, so dass tatsächlich nicht viel übrigbleibt. Doch wenig ist besser als nichts.
Einigung beim Wachstumschancengesetz weiterlesenMidijobs – so ermitteln Sie das regelmäßige Entgelt
besonderen Beitragsberechnungsvorschriften für Midijobs. Doch wie ist das regelmäßige Entgelt zu ermitteln?
Midijobs – so ermitteln Sie das regelmäßige Entgelt weiterlesenHöherer Mindestlohn im Elektrohandwerk 2024
Im Elektrohandwerk sind die Mindestentgelte zum 1.1.2024 angehoben worden. Damit erhalten die dort beschäftigten Arbeitnehmer nun mindestens 13,95 Euro je Stunde. Der Mindestlohn im Elektrohandwerk gilt bundeseinheitlich.
Höherer Mindestlohn im Elektrohandwerk 2024 weiterlesenInflationsausgleichsprämie auch 2024 möglich
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3.000 Euro steuerfrei auszahlen. Dieses schöne Entgeltextra ist allerdings an Voraussetzungen gebunden.
Inflationsausgleichsprämie auch 2024 möglich weiterlesenFahrtkostenzuschuss als Entgeltextra 2024 nutzen
Die tägliche Fahrt zur Arbeit bedeutet für viele Pendler nicht nur nervender Straßenverkehr, sondern auch hohe Kosten. Denn die Fahrten mit dem eigenen PKW müssen natürlich auch finanziert werden. Als Arbeitgeber können Sie den Arbeitnehmern finanziell mit einem Fahrtkostenzuschuss unter die Arme greifen – und Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Fahrtkostenzuschuss als Entgeltextra 2024 nutzen weiterlesenUmzugskostenpauschale ab März 2024
Ab März 2024 gelten neue Pauschbeträge für beruflich bedingte Umzugskosten. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Mitarbeitern eine steuerfreie Umzugskostenpauschale für beruflich bedingte Umzüge zu zahlen. Hierzu gelten ab März 2024 neue Beträge.
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