Bereits seit 1.7.2023 haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. So stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung au 3,4 Prozent und der Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer gar auf 0,6 Prozent.
Pflegeversicherung ab Juli 2023 mit höheren Beiträgen – Tabelle weiterlesenLohnsteuerjahresausgleich 2023 – Voraussetzungen
Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich werden im Zuge der Dezember-Abrechnung in aller Regel Steuerüberzahlungen des Mitarbeiters ausgeglichen. Zu solchen Steuerüberzahlungen kann es kommen, wenn sich im Laufe des Jahres steuerliche Änderungen ergeben haben oder der Arbeitnehmer steuerpflichtige Einmalzahlungen erhalten hat. Die zu viel entrichteten Steuern werden dann im Dezember verrechnet.
Lohnsteuerjahresausgleich 2023 – Voraussetzungen weiterlesenArbeitslosenversicherungsbeitrag 2024 unverändert
Der Arbeitslosenversicherungsbeitragssatz 2024 soll
unverändert bei 2,6 Prozent bleiben. Damit steigen für den Großteil der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge nicht. Dennoch wird es insgesamt
teurer. Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2024 unverändert weiterlesen
Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften berechnen
In der betrieblichen Praxis sorgt der Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften oftmals für Probleme. Hierbei geht es oft um die Frage, wie viele Urlaubstage die Teilzeitbeschäftigten denn haben? Gibt es einen abweichenden Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte? Pauschal ist das nicht zu beantworten, es kommt vielmehr immer auf den Einzelfall an.
Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften berechnen weiterlesenKrankenversicherung – durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2024
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2024 auf 1,7 Prozent von 1,6 Prozent im Jahr 2023. Dies hat das Bundesministerium für Gesundheit bekanntgegeben und am 31.10.2023 ist dies auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Krankenversicherung – durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2024 weiterlesenInsolvenzgeldumlage 2024 unverändert
Die Insolvenzgeldumlage ist vom Arbeitgeber zu tragen und ist grundsätzlich gesetzlich mit 0,15 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts bemessen. Von dieser gesetzlichen Vorgabe kann aber per Rechtsverordnung abgewichen werden. Dies war bereits 2023 der Fall und soll auch 2024 so bestehen bleiben.
Insolvenzgeldumlage 2024 unverändert weiterlesenMindestlohnerhöhung 2024
Nach dem Vorschlag der zuständigen Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn ab 1.1.2024 von derzeit 12,00 Euro je Stunde auf dann 12,41 Euro steigen. Ab 1.1.2025 soll er dann erneut auf 12,82 Euro steigen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will diesen Vorschlägen der Mindestlohnkommission folgen und die neuen Mindestlöhne in einer Verordnung umsetzen. Am 15.11.2023 hat das Bundeskabinett der Verordnung zugestimmt.
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