Künstlersozialversicherung: Abgabe soll 2027 steigen

Die Künstlersozialabgabe soll 2027 wieder auf das Niveau der Jahre 2023 bis 2025 leicht steigen. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll ab 2027 (wieder)5,0 % betragen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 % betragen (2026: 4,9 %).

Mindestlohn für Leiharbeitnehmer steigt ab 01.07.2026

Für Leiharbeitnehmer steigt ab 01.07.2026 die Lohnuntergrenze (der Branchen-Mindestlohn). Es gilt nun die „Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ (7. LohnUGAÜV). Damit liegt der Branchen-Mindestlohn für Leiharbeitnehmer wieder über dem allgemeinen Mindestlohn von aktuell 13,90 Euro je Stunde.

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Beitragszuschlag in der Krankenversicherung kommt für Ehegatten

Die beitragsfreie Familienkrankenversicherung für Ehepartner wird eingeschränkt. Ab 2028 zahlen Arbeitnehmer einen Beitragszuschlag zur Krankenversicherung in Höhe von 2,5 % für die bislang kostenfrei familienversicherten Ehegatten. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie die Betreuung von kleinen Kindern, kann die beitragsfreie Familienversicherung jedoch auch weiterhin Bestand haben.

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Lohnbüros aufgepasst – GKV Beitragsstabilisierungsgesetz kommt

Ab 2027 stehen umfangreiche Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung an. Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die Ergebnisse der eingesetzten Finanz-Kommission Gesundheit umsetzen. Zwar werden zahlreiche Maßnahmen zur Ausgabenreduktion mit dem Gesetz in die Wege geleitet, dennoch geht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beitragslast zur Krankenversicherung weiter nach oben.

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Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026

Zum 01.07.2026 wird die Pfändungsfreigrenze turnusgemäß angepasst. Konkret steigen die unpfändbaren Pfändungsfreibeträge für Arbeitnehmer, die der Lohnpfändung unterliegen. Für Sie im Lohnbüro bedeutete die Anhebung, dass ab der Juli-Abrechnung die Pfändungsbeträge ggf. neu berechnet werden müssen.

Die Pfändungsfreigrenzen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zur Jahresmitte angepasst, so auch zum 01.07.2026.

Sie sind im Vergleich zu den vorherigen Pfändungsfreigrenzen angehoben worden.

Link-Tipp: Pfändungstabelle ab 01.07.2026

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Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld – was sind die Unterschiede

In der Praxis tauchen immer wieder die Begriffe Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld auf. Doch es handelt sich bei den beiden Begriffen nicht um Synonyme, sondern um unterschiedliche Lohnarten. Wo die Unterschiede zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld liegen, lesen Sie in diesem Beitrag.

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