Beitragsschock bei Krankenkassen zum 01.11.2024

Was für Zeiten. Zum 01.11.2024 haben gleich mehrere Krankenkassen die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze deutlich angehoben. Nachdem im Laufe des Jahres 2024 bereits einige Kassen unterjährig die Zusatzbeiträge erhöht haben, folgen nun kurz vor Jahresende weitere Krankenkassen mit teils deutlichen Beitragserhöhungen. Ein bitterer Vorgeschmack auf das neue Beitragsjahr?

Die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze der Kassen werden durch die Krankenkassen selbst bestimmt. Hier kommt es bei der Beitragshöhe auf die jeweilige Haushaltslage der einzelnen Kasse an. Diese prüfen regelmäßig ihre Einnahmen und Ausgaben und können bzw. müssen dann unter Umständen die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze anpassen. Dies ist nun gleich bei mehreren Krankenkassen der Fall. Sie erhöhen den Zusatzbeitragssatz ab 01.11.2024.

Mit dieser Beitragserhöhung bei mehreren Krankenkassen wird nun auch erstmals die bisherige Beitragsschallmauer von 18 % Krankenkassenbeitragssatz durchbrochen. Seit 01.11.2024 liegen gleich drei Kassen bei 18 oder über 18 % Beitragssatz zur Krankenkasse.

Diese bedeutet für 2024 einen Höchstbeitrag von 465,75 Euro für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber (Beitrag von 5.175 Euro Beitragsbemessungsgrenze) und im Jahr 2025 von über 30 Euro monatlich zusätzlich. Konkret werden bei 18 % Krankenkassenbeitragssatz 496,13 Euro für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeden Monat fällig (vorläufige Beitragsbemessungsgrenze 2025: 5.512,50 Euro).

Diese Kassen erhöhen die Zusatzbeiträge

Zum 01.11.2024 steigen die Zusatzbeitragssätze der folgenden Krankenkassen:

  • BKK Pfalz erhöht den Zusatzbeitragssatz auf 3,9 % (Gesamtbeitrag 18,5 %)
  • BKK Gildemeister Seidensticker auf 3,4 % (Gesamtbeitrag 18,0 %)
  • Bahn BKK erhöht auf 3,4 % (Gesamtbeitrag 18,0 %)
  • Viactiv erhöht auf 3,27 % (Gesamtbeitrag 17,87 %)
  • BKK VDN auf 3,19 % (Gesamtbeitrag 17,79 %)
  • IKK – die Innovationskasse auf 3,1 % (Gesamtbeitrag 17,7 %)
  • BKK Herkules auf 2,3 % (Gesamtbeitrag 16,9 %)

Die versicherten Arbeitnehmer bei den Krankenkassen haben durch die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes die Möglichkeit ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen und können die Krankenkasse wechseln.

In der Lohnabrechnung sind die neuen Zusatzbeitragssätze ab der Novemberabrechnung zu verwenden.

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Nettoentgelt schmilzt durch Beitragserhöhung

Diese Beitragserhöhungen dürften viele Arbeitnehmer heftig treffen. Viele Kassen erhöhen den Zusatzbeitrag um mehr als 3 %, so dass sich die zusätzliche Belastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils um 1,5 % erhöht.

Bei einem Bruttoentgelt von 4.000 Euro monatlich sind dies 120 Euro höhere Kosten zur Krankenversicherung im November als im Vormonat, also 60 Euro mehr Lohnnebenkosten für den Betrieb und auch ein um 60 Euro höherer Krankenkassenbeitrag für den Arbeitnehmer.  

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