Knappschaft-Krankenkasse: Rekord Zusatzbeitragssatz 2025

Vor einigen Monaten noch undenkbar, doch nun ist es soweit. Die erste Krankenkasse verlangt insgesamt 19 % Krankenversicherungsbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Knappschaft erhöht den Zusatzbeitrag massiv von 2,7 % auf 4,4 % zum 01.01.2025.

Der Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2025 auf 2,5 % lässt nichts Gutes für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erahnen. Denn ab 2025 dürften zahlreiche Krankenkassen ihre Zusatzbeitragssätze deutlich anheben müssen.

Bereits zum 01.11.2024 haben einige Krankenkassen vorgelegt und die Zusatzbeitragssätze erhöht. Dabei wurde von einigen Kassen auch die „Schallmauer“ von 18 % Krankenversicherungsbeitragssatz durchbrochen. Zum 01.01.2025 nun die nächste Rekordmeldung die Knappschaft erhöht den Zusatzbeitragssatz auf 4,4 % und liegt nun bei einem Gesamtbeitrag von 19 %. Damit ist der Krankenversicherungsbeitrag nun höher als der Rentenversicherungsbeitrag für gesetzlich versicherte Knappschafts-Mitglieder.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer ist bei der Knappschaft krankenversichert.

Im Jahr 2024 beträgt (bis November 2024) sein Krankenversicherungsbeitrag 346 Euro im Monat. Er erhält ein monatliches Nettoentgelt von 2.555,06 Euro (Steuerklasse I).

Ab 2025 steigt der monatliche Krankenversicherungsbeitrag auf 380,00 Euro monatlich (+ 34,00 Euro). Sein neues Nettoentgelt beträgt dann nur noch 2.533,14 Euro. Das vergleichsweise „hohe“ Nettoentgelt resultiert aus der geänderten Steuerberechnung. Dennoch zahlt der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Jahr 2025 rund 408 Euro (jeweils!) mehr Krankenversicherungsbeiträge.

Die Kostensteigerung ist immens, wenn Sie sich die Jahresbeiträge ansehen. Zwar schlägt sich die Beitragserhöhung bei Arbeitnehmern nicht ganz so stark nieder – durch einen höheren Zusatzbeitrag mindert sich die Steuerbelastung etwas. Für Arbeitgeber ist eine solche Entlastung hingegen nicht vorgesehen, so dass sich die Beitragserhöhung zur Krankenversicherung voll auf die Lohnnebenkosten auswirkt.

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Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Kostentreiber

Neben den steigenden Beiträgen zur Krankenversicherung haben auch die Beiträge zur Pflegeversicherung (still und leise) einen neuen Rekordwert erreicht. Zum 01.01.2025 steigt der Pflegeversicherungsbeitragssatz auf 3,6 % (+ 0,2%).

Im Vergleich zum Anstieg bei einigen Krankenkassen könnte man hier schon fast von einem moderaten Anstieg sprechen.

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