Das neue Jahr 2024 startet mit nahezu unveränderten Beitragssätzen in der Sozialversicherung. Dennoch wird es teurer, da die Beitragsbemessungsgrenzen 2024 steigen.
Beitragssatz Krankenversicherung 2024
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt unverändert 14,6 Prozent. Für Rentner ist es günstiger, der ermäßigte Beitragssatz liegt unverändert bei 14,0 Prozent.
Die Tragung erfolgt jeweils hälftig durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, also jeweils 7,3 Prozent bzw 7,0 Prozent. Zusätzlich müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zahlen, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze geben die Kassen im Laufe des Dezembers für 2024 bekannt.
Diese dürften sich bei der ein oder anderen Kasse 2024 erhöhen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung wurde für 2024 von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent angehoben. Dem dürften auch einige Kassen folgen müssen.
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Hier bleibt es somit abzuwarten, ob sich die Beiträge für den einzelnen Arbeitnehmer 2024 ändern. Da die Beitragsmessungsgrenze zur Krankenversicherung erneut steigt, zahlen höherverdienende Arbeitnehmer auch deutlich höhere Beiträge zur Krankenversicherung.
Bei Beitragserhöhungen gilt stets auch ein Sonderkündigungsrecht für den Arbeitnehmer.
Artikel-Tipp: Zusatzbeiträge 2024
Rentenversicherungsbeitragssatz 18,6 Prozent
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt auch 2024 bei 18,6 Prozent (jeweils 9,3 Prozent Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Für den Großteil der Arbeitnehmer ergibt sich hier keine Änderung. Allerdings steigen auch hier die Beitragsbemessungsgrenzen, so dass höherverdienende Arbeitnehmer teils deutlich mehr Beiträge zahlen.
Arbeitslosenversicherung- Beitragssatz 2,6 Prozent
Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es keine Änderungen, der Beitragssatz beträgt auch in 2024 weiterhin 2,6 Prozent. Allerdings steigen auch hier die Beitragsbemessungsgrenzen, so dass höherverdienende Arbeitnehmer teils deutlich mehr Beiträge zahlen.
Pflegeversicherung 3,4 Prozent
Zur Pflegeversicherung gab es bereits Mitte 2023 eine Erhöhung der Beiträge auf 3,4 Prozent und auch eine Anhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose auf 0,6 Prozent. Für 2024 ist keine (weitere) Erhöhung geplant. Zu beachten sind etwaige Beitragsabschläge für Arbeitnehmer mit Kindern. Auch hier steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2024.