Elternzeit – neue Meldegründe ab 2024

Ab 2024 werden neue Sozialversicherungsmeldungen bei Elternzeit eingeführt, di der Betrieb melden muss.

Ab 2024 werden neue Elternzeit-Meldungen für die Betriebe eingeführt. Hintergrund ist ein Informationsdefizit der Krankenkassen über die Wiederaufnahme der Beschäftigung. Leider sieht die Sozialversicherung wieder einmal die Lösung in einer neuen Sozialversicherungsmeldung für die Betriebe, anstatt einen digitalen Austausch zwischen den Behörden anzustreben. Für die Betriebe bedeutet dies ab 2024 neue Meldepflichten.

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