Am 4.12.2023 sind die neuen Pflege-Mindestlöhne
veröffentlicht worden. Pflegekräfte dürfen sich über ein Lohnplus freuen.
Neue Pflege-Mindestlöhne 2024
Der Pflege-Mindestlohn steigt auch 2024 wieder an.
Aktuelle Nachrichten zur Personalabrechnung
Der Pflege-Mindestlohn steigt auch 2024 wieder an.
Am 4.12.2023 sind die neuen Pflege-Mindestlöhne
veröffentlicht worden. Pflegekräfte dürfen sich über ein Lohnplus freuen.
Bereits seit 1.7.2023 haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. So stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung au 3,4 Prozent und der Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer gar auf 0,6 Prozent.
„Pflegeversicherung ab Juli 2023 mit höheren Beiträgen – Tabelle“ weiterlesenZum Jahresende kann oder muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich durchführen – diese Voraussetzungen gelten.
Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich werden im Zuge der Dezember-Abrechnung in aller Regel Steuerüberzahlungen des Mitarbeiters ausgeglichen. Zu solchen Steuerüberzahlungen kann es kommen, wenn sich im Laufe des Jahres steuerliche Änderungen ergeben haben oder der Arbeitnehmer steuerpflichtige Einmalzahlungen erhalten hat. Die zu viel entrichteten Steuern werden dann im Dezember verrechnet.
„Lohnsteuerjahresausgleich 2023 – Voraussetzungen“ weiterlesenDer Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bleibt auch 2024 stabil bei 2,6 Prozent.
Der Arbeitslosenversicherungsbeitragssatz 2024 soll
unverändert bei 2,6 Prozent bleiben. Damit steigen für den Großteil der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge nicht. Dennoch wird es insgesamt
teurer. „Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2024 unverändert“ weiterlesen
Auch Teilzeitkräfte haben einen Urlaubsanspruch. Doch wie wird dieser berechnet?
In der betrieblichen Praxis sorgt der Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften oftmals für Probleme. Hierbei geht es oft um die Frage, wie viele Urlaubstage die Teilzeitbeschäftigten denn haben? Gibt es einen abweichenden Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte? Pauschal ist das nicht zu beantworten, es kommt vielmehr immer auf den Einzelfall an.
„Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften berechnen“ weiterlesenDer durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2024 steigt erneut auf nunmehr 1,7 Prozent.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2024 auf 1,7 Prozent von 1,6 Prozent im Jahr 2023. Dies hat das Bundesministerium für Gesundheit bekanntgegeben und am 31.10.2023 ist dies auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
„Krankenversicherung – durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2024“ weiterlesenDie Insolvenzgeldumlage 2024 bleibt unverändert und erhöht sich trotz steigender Insolvenzen nicht.
Die Insolvenzgeldumlage ist vom Arbeitgeber zu tragen und ist grundsätzlich gesetzlich mit 0,15 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts bemessen. Von dieser gesetzlichen Vorgabe kann aber per Rechtsverordnung abgewichen werden. Dies war bereits 2023 der Fall und soll auch 2024 so bestehen bleiben.
„Insolvenzgeldumlage 2024 unverändert“ weiterlesen