Der Lohnnachweis für das Meldejahr 2024 ist bis zum 17. Februar 2025 an die Unfallversicherungsträger elektronisch zu übermitteln. Wie bereits in den vergangenen Jahren gibt es zum digitalen Lohnnachweis zahlreiche Praxisfragen, die immer wieder auftauchen.
„Lohnnachweis für 2024“ weiterlesenLohnnachweis für 2024
Der digitale Lohnnachweis für das Jahr 2024 ist bis spätestens 17.02.2025 an den Unfallversicherungsträger zu versenden.