Die Künstlersozialabgabe soll 2027 wieder auf das Niveau der Jahre 2023 bis 2025 leicht steigen. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll ab 2027 (wieder)5,0 % betragen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 % betragen (2026: 4,9 %).
