Lohnnachweis für 2024

Der digitale Lohnnachweis für das Jahr 2024 ist bis spätestens 17.02.2025 an den Unfallversicherungsträger zu versenden.

Der Lohnnachweis für das Meldejahr 2024 ist bis zum 17. Februar 2025 an die Unfallversicherungsträger elektronisch zu übermitteln. Wie bereits in den vergangenen Jahren gibt es zum digitalen Lohnnachweis zahlreiche Praxisfragen, die immer wieder auftauchen.

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Lohnsteuerberechnung 2025

Es gilt für 2025 eine neue Berechnungsformel für die Lohnsteuerberechnung. Das sollten Sie im Lohnbüro beachten.

Aktuell bestehen zahlreiche Fragen zur Lohnsteuerberechnung 2025. Konkret geht es um die korrekte Lohnsteuerberechnung ab Januar 2025. Hier sorgt leider die späte Veröffentlichung des Lohnsteuer-Ablaufplans 2025 für Verwirrung bei allen Lohnabrechnern.

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Kurzarbeitergeld 2025 – neue Werte und Verlängerung

Neue Kug-Tabellenwerte für 2025 und Verlängerung des Kug-Bezugs.

Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2025 gelten neue Werte und die Bezugsdauer wurde verlängert. Wie jedes Jahr ändern sich auch die Tabellenwerte für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes. Leider sind für 2025 wieder einige Verwirrungen im Umlauf, die aktuell von den staatlichen Stellen nicht abschließend beantwortet werden.

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Lohnsteuerbescheinigung 2024

Die Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr ist bis Ende Februar zu versenden.

Die Lohnsteuerbescheinigung ist für alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 bis spätestens 28. Februar 2025 zu erstellen und an die Finanzverwaltung elektronisch zu versenden. Der Versand erfolgt über Ihre Lohnsoftware, über die Sie dann auch die Protokolle der Lohnsteuerbescheinigungen 2024 erhalten und an die Arbeitnehmer übermitteln können.

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Jahresmeldungen zur Unfallversicherung 2024

Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung für 2024 sind bis 16.02.2025 an die zuständige Einzugsstelle zu versenden.

Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldungen) werden regelmäßig beim Kalenderjahreswechsel erstellt und müssen bis spätestens 16. Februar des Folgejahres versendet werden. Das gilt auch für die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung 2024.

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Insolvenzgeldumlage 2025 steigt

Die Insolvenzgeldumlage erhöht sich ab 2025 auf 0,15 %.

Die Insolvenzgeldumlage steigt 2025 auf 0,15 %. Damit verdoppeln sich die Aufwendungen für die Insolvenzgeldumlage ab 2025 für Arbeitgeber. Bislang betrug sie 0,06 %. Ab 2025 nimmt die Insolvenzgeldumlage (wieder) den gesetzlich festgelegten Beitragssatz an.

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Höherer Mindestlohn im Elektrohandwerk 2025

Für Beschäftigte im Elektrohandwerk steigt ab 2025 der Mindestlohn. Beschlossen wurden auch weitere Anhebungen für die Folgejahre.

Im Elektrohandwerk sind die Mindestentgelte zum 1.1.2025 erhöht worden. Damit erhalten die dort beschäftigten Arbeitnehmer nun mindestens 14,41 Euro je Stunde. Der Mindestlohn im Elektrohandwerk gilt bundeseinheitlich.

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