Zum 01.07.2026 wird die Pfändungsfreigrenze turnusgemäß angepasst. Konkret steigen die unpfändbaren Pfändungsfreibeträge für Arbeitnehmer, die der Lohnpfändung unterliegen. Für Sie im Lohnbüro bedeutete die Anhebung, dass ab der Juli-Abrechnung die Pfändungsbeträge ggf. neu berechnet werden müssen.
Die Pfändungsfreigrenzen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zur Jahresmitte angepasst, so auch zum 01.07.2026.
Sie sind im Vergleich zu den vorherigen Pfändungsfreigrenzen angehoben worden.
Link-Tipp: Pfändungstabelle ab 01.07.2026
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