Minijobs sind eine äußerst beliebte Beschäftigungsart. Egal ob bei Schülern und Studenten, Hausfrauen oder Rentnern Die kleinen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sind für viele eine gute Möglichkeit ihr Einkommen aufzubessern. Doch es ist auch Vorsicht geboten. Denn nicht jeder Job ist auch ein Minijob. Es gibt nämlich auch einige Ausnahmen bei den Minijobs. Diese sollten Sie auch in der Lohnabrechnung kennen, denn nur weil „geringfügig“ verdient wird, muss es sich nicht immer um einen Minijob handeln.
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Nich jeder Job mit geringem Verdienst ist ein Minijob. Daher sollten Sie die häufigsten Ausnahmen bei Minijobs kennen.