Urlaubsentgelt berechnen bei Teilzeitkräften

Auch Teilzeitkräfte haben einen Urlaubsanspruch, aber wie wird das Urlaubsentgelt berechnet.

Urlaubsentgelt bei Teilzeit

Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Urlaub und damit auch auf Urlaubsentgelt. Das bedeutet, dass Sie auch Ihren Teilzeitkräften bezahlten Urlaub gewähren müssen und diese Urlaubstage entsprechend zu vergüten sind.

Urlaubsentgelt bei Teilzeit – Anspruch besteht

Urlaubsentgelt erhalten Arbeitnehmer, wenn sie ihren bezahlten Erholungsurlaub nehmen. Da auch Teilzeitkräfte einen Urlaubsanspruch haben, bezahlten Urlaub, sind die Urlaubstage so zu vergüten, als wenn sie gearbeitet hätten. Das Urlaubsentgelt sorgt also im Grunde für die Weiterbezahlung der Arbeitnehmer, während des (vertraglich vereinbarten) Urlaubs.

Auch für Ihre Teilzeitkräfte (auch Minijobber) besteht dieser gesetzliche Anspruch, so dass sie Erholungsurlaub nehmen können (müssen).

Urlaubsentgelt bei Teilzeit – Höhe des Urlaubsentgelts

Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich beim Urlaubsentgelt nach einer Durchschnittsberechnung. Grundlage ist dabei der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 BUrlG). Aus Vereinfachungsgründen werden hier regelmäßig die letzten drei abgerechneten Monate als Grundlage genommen. Dabei zählen grundsätzlich alle Zahlungen (Lohnarten), die die Teilzeitkraft erhalten hat mit in die Berechnung ein.

Diese Lohnarten sind beim Urlaubsentgelt zu berücksichtigen

  • Arbeitsentgelt (alle Lohnarten)
  • Zulagen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen (z. B. Schicht-, Gefahren-, Auslands-, Bereitschaftsdienst- und Schmutzzulagen)
  • Akkordlohn
  • Verkaufsprämien
  • Provisionen (mit Ausnahme von Umsatzprovisionen, Bezirksprovisionen und Provisionen, die für das gesamte Jahr gezahlt werden)
  • Sachbezüge (Verpflegung)
  • Verdiensterhöhung sind so zu bewerten als seien sie mit Beginn des Berechnungszeitraums eingetreten

Diese Lohnbestandteile bleiben außen vor:

  • Aufwendungsersatz (z. B. Fahrgelder, Spesen)
  • Einmalleistungen (z. B. Weihnachtsgeld, Treueprämien, Umsatzprovisionen, Umsatz- und Gewinnbeteiligungen, Tantiemen, Jubiläumsgelder)
  • Trinkgelder
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Überstundenvergütung/-pauschale
  • Verdienstkürzungen im Berechnungszeitraum

Bezahlter Urlaub bedeutet, dass der Mitarbeiter für jeden Tag sein Gehalt erhält, an dem er sonst gearbeitet hätte. Die Teilzeitkraft muss den Urlaubstag weder vor- noch nacharbeiten.

Urlaubsentgelt bei Teilzeit – Höhe

Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für Teilzeitkräfte ist die Höhe des Urlaubsentgelts je Urlaubstag oft strittig. Denn gerade bei Teilzeitkräften variieren die Entgelte oft von Monat zu Monat, so dass sich hier eine genauere Berechnung in der Praxis als sinnvoll erwiesen hat.

Grundlage für die Höhe des Urlaubsentgelts ist letztlich der durchschnittliche Tagesverdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BurlG). Dabei ist die Besonderheit zu beachten, dass es sich um Teilzeitkräfte handelt, die nicht eine volle Arbeitswoche (5-Tage-Woche) arbeiten, sondern oft weniger Arbeitstage.

Somit fließt in die Berechnung letztlich der Verdienst der letzten drei Monate ein und die Arbeitstage in diesem Zeitraum.

Urlaubsentgelt bei Teilzeit – Berechnungsformel

Um den Tagesverdienst für das Urlaubsentgelt zu berechnen, ist somit der Gesamtverdienst aus den letzten 13 Wochen (3 Abrechnungsmonaten) durch die Arbeitstage in dem Zeitraum zu teilen.

Berechnungsformel:

Wenn der Tagesverdienst berechnet worden ist, ist dieser noch mit den Urlaubstagen der Teilzeitkraft zu multiplizieren, um das Urlaubsentgelt für den kompletten Urlaubszeitraum zu berechnen.

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Beispiel:

Ein Minijobber arbeitet 2 Tage je Woche. Im Juli nimmt er 3 Wochen Urlaub (6 Arbeitstage). In den Vormonaten hat er folgende Verdienste erzielt:

  • Juni: 440 Euro
  • Mai: 390 Euro
  • April: 392 Euro
  • Gesamtverdienst: 1.222 Euro

Er hat in den letzten 13 Wochen insgesamt 26 Tage gearbeitet, so dass diese 26 Tage in die Berechnung einfließen.

Gesamtentgelt : Arbeitstage = Tagesverdienst

1.222 Euro : 26 Tage = 47 Euro

Je Urlaubstag beträgt das Urlaubsentgelt für den Minijobber somit 47 Euro je Urlaubstag. Im Juli sind dem Minijobber somit 282. Euro Urlaubsentgelt zu zahlen (47 Euro x 6 Urlaubstage).

Urlaubsentgelt bei Teilzeit – Varianz

Dadurch dass das Urlaubsentgelt für jeden Urlaubszeitraum berechnet werden muss, kann das Urlaubsentgelt je Urlaub variieren. Dies kann bei Teilzeitkräften zu unterschiedlichen Höhen beim Urlaubsentgelt führen.

Fortsetzung des Beispiels:

Ein Minijobber arbeitet 2 Tage je Woche. Im Dezember nimmt er 2 Wochen Urlaub (4 Arbeitstage). In den Vormonaten hat er folgende Verdienste erzielt:

  • November: 360 Euro
  • Oktober: 380 Euro
  • September: 390 Euro
  • Gesamtverdienst: 1.130 Euro

Er hat in den letzten 13 Wochen insgesamt 26 Tage gearbeitet, so dass diese 26 Tage in die Berechnung einfließen.

Gesamtentgelt : Arbeitstage = Tagesverdienst

1.130 Euro : 26 Tage = 43,46 Euro

Je Urlaubstag beträgt das Urlaubsentgelt für den Minijobber somit für diesen Urlaubszeitraum „nur“ 43,46 Euro je Urlaubstag. Im Dezember sind dem Minijobber somit 173,84 Euro Urlaubsentgelt zu zahlen (43,46 Euro x 4 Urlaubstage).

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