Sachbezugswerte 2026

Die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 stehen fest.

Sachbezugswerte 2026

Ab 01.01.2026 steigen die Sachbezugswerte. Die Sachbezugswerte für bestimmte Sachbezüge werden jährlich durch die „Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)“ festgelegt. Für das Jahr 2026 gelten neue (höhere) Sachbezugswerte bei Verpflegung und Unterkunft.

Grundlage für die neuen Sachbezugswerte 2026 ist die maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung in der Zeit vom 1.7.2024 bis zum 30.6.2025. Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.

Sachbezugswerte 2026 Verpflegung

Auf Grundlage der Verbraucherpreisentwicklung im Bezugszeitraum wird der Monatswert für die Verpflegung für 2026 von 333 Euro auf 345 Euro angehoben.

Für das Frühstück erhöht sich der Wert von 69 auf 71 Euro und für das Mittag- und Abendessen werden jeweils 137 Euro (bisher 132 Euro) festgesetzt.

Kalendertäglich:

  • Frühstück: 2,37 Euro kalendertäglich
  • Mittag-/Abendessen: 4,57 Euro kalendertäglich

Kalendertäglich gesamt 11,50 Euro

Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 11,50 Euro anzusetzen. Die Sachbezugswerte können nur angesetzt werden, wenn der Preis der einzelnen Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt.

Die Sachbezugswerte gelten für arbeitstägliche Mahlzeiten (Verpflegung), 

  • die durch eine vom Betrieb selbst betriebene Kantine, Gaststätte oder vergleichbare Einrichtung abgegeben werden. 
  • welche die Mitarbeitender in einer nicht selbst betriebenen Einrichtung erhalten, wenn der Arbeitgeber aufgrund vertraglicher Vereinbarung durch Barzuschüsse oder andere Leistungen zur Verbilligung der Mahlzeiten beiträgt.

Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn der von den Mitarbeitern zu zahlende Preis (inklusive Umsatzsteuer) den maßgebenden amtlichen Sachbezugswert unterschreitet. 

Beispiel:

Die Arbeitnehmer eines Betriebes erhalten jeden Tag ein kostenloses (unentgeltliches) Mittagessen vom Betrieb gestellt.

Daher sind je Arbeitstag (je Mittagessen) jeweils 4,57 Euro (2026) als geldwerter Vorteil in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.

Bei 20 Arbeitstagen (und entsprechenden Mittagessen) ergibt sich so ein zu versteuernder und zu verbeitragender geldwerter Vorteil von 91,40 Euro (= 20 Tage x 4,57 Euro).

Wichtig: es muss sichergestellt sein, dass arbeitstäglich die Ausgabe der Mahlzeit dokumentiert wird, damit bei der Lohnabrechnung für jeden Mitarbeiter die richtige Anzahl an Mittagessen berücksichtigt wird.

Essensgutscheine 2026

Manche Betriebe geben auch Essensmarken (Restaurantmarken) aus. Hier gilt auch 2026, dass Wert der Essensmarke den amtlichen Sachbezugswert um nicht mehr als 3,10 Euro übersteigt – im Jahr 2026 maximal 7,67 Euro für ein Mittag-/Abendessen.

Sachbezugswerte 2026 Unterkunft

Der monatliche Wert für die Unterkunft oder die Mieten erhöht sich um 1,2 Prozent entsprechend der Verbraucherpreisentwicklung im Bezugszeitraum von 282 Euro auf 285 Euro.

Der Wert für die Wohnung wird von 4,95 Euro je Quadratmeter auf 5,01 Euro je Quadratmeter und bei einfacher Ausstattung von 4,05 Euro je Quadratmeter auf 4,10 Euro je Quadratmeter angehoben.

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