Jedes Jahr wieder erwarten Betriebe, die in Kurzarbeit sind, die neuen Kurzarbeitergeld-Tabellen. Für das Jahr 2023 sind diese inzwischen veröffentlicht. Allerdings gilt es dabei besonders im Januar 2023 zu beachten, dass es hier noch zu Änderungen kommen kann. Dies hängt mit der Aktualität des Steuerablaufplans zusammen.
Bemessungsfaktoren Kurzarbeitergeld
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld bieten einen Ausgleich für das durch den Arbeitsausfall entfallene Arbeitsentgelt.
Die Höhe des jeweiligen Kurzarbeitergelds bemisst sich nach der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum und dem Leistungssatz. Diese sind im Grund für jeden Mitarbeiter individuell zu bestimmen (oder die Lohnsoftware macht hier entsprechende Vorschlagswerte).
Kurzarbeitergeld: was ist Nettoentgeltdifferenz?
Die Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum (als im Abrechnungsmonat) entspricht dem Differenzbetrag zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Soll-Entgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Ist-Entgelt. Diese Werte können aus den Kurzarbeitergeldtabellen abgelesen werden
Soll- Entgelt – was ist das?
Das Soll-Entgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, welches der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Anspruchszeitraum erzielt hätte („das Entgelt, was er haben „sollte“).
Allerdings ohne Arbeitsentgelte für Mehrarbeit oder einmalig gezahlte Entgelte. Diese „ausnahmsweise“ gezahlten Entgelte bleiben unberücksichtigt. Das Soll-Entgelt wird nur bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (West: 7.300 Euro – Ost: 7.100 Euro) berücksichtigt. Diese Obergrenze dürfte in der Praxis in den seltensten Fällen zum Tragen kommen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer in Köln verdient monatlich 7.500 Euro laufendes Entgelt. Bemessungsgrundlage für das Soll-Entgelt sind in diesem Fall jedoch „nur“ 7.300 Euro.
Was ist das Ist-Entgelt?
Als Ist-Entgelt wird das im jeweiligen Anspruchszeitraum erzielte gesamte beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt betrachtet – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Es werden dabei alle dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltteile (einschließlich Arbeitsentgelt für Überstunden und Mehrarbeit) berücksichtigt. Einmalige Zuwendungen (einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) bleiben bei der Ermittlung des Ist-Entgelts jedoch unberücksichtigt.
Leistungssatz
Das Kurzarbeitergeld betragen grundsätzlich bei Arbeitnehmern
- mit einem Kinderfreibetrag (mit einem Zähler von mindestens 0,5) oder
bei denen ein zu berücksichtigendes Kind durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nachgewiesen ist
67 Prozent dieser Nettoentgeltdifferenz (Leistungssatz 1).
- Bei allen anderen Arbeitnehmern gelten 60 Prozent (Leistungssatz 2).
Anmerkung: Dies gilt auch für den Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld.
Um die Höhe des Kurzarbeitergeldes nun zu ermitteln, sind die pauschalierten Nettoentgelte aus der Tabelle Kurzarbeitergeld für das Jahr 2023 entsprechend abzulesen. Das Kurzarbeitergeld ergibt sich dann aus der Differenz der der pauschalierten Nettoentgelte des Sollentgelts und Istentgelts.
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Aktuelle Kurzarbeitergeld-Tabellen 2023
Hier finden Sie die aktuellen Tabellen Kurzarbeitergeld 2023
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/downloads-unternehmen#1478809583120
Anmerkung: Aufgrund der Anpassungen durch das Jahressteuergesetz 2022 ist der offizielle Lohnsteuer-Ablaufplan des Bundesministeriums für Finanzen vom 18.11.2022 für das Jahr 2023 nicht mehr korrekt. Dies gilt auch für den Stand der Kurzarbeitergeldtabellen, die im Grunde an die neue Rechtslage angepasst werden müssen. Ob und wann dies geschehen wird, steht derzeit noch nicht fest. Fragen Sie im Zweifel bei der Arbeitsagentur schriftlich nach.