Der Entwurf eines „Steueränderungsgesetzes 2025“ befindet sich bereits im Gesetzgebungsverfahren. In diesem soll die Anhebung der Entfernungspauschale auf 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab 01.01.2026 umgesetzt werden. Bislang gilt dieser Wert erst ab Entfernungen von 21 Kilometern. Ab 2026 sollen die 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer gelten. Welche Auswirkungen dies in der Entgeltabrechnung auf Fahrtkostenzuschüsse hat, lesen Sie hier.
Update: Das Gesetz ist zwischenzeitlich veröffentlicht, so dass ab 01.01.2026 ein Satz von 0,38 Euro je Entfernungskilometer gilt.
Bereits jetzt ist das Ergebnis des Schätzerkreises für den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung 2026 bekannt gegeben worden. Leider ist ein neuer Negativrekord zu vermelden. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung 2026 beträgt 2,9 %. So hoch war der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz noch nie. Für den Jahresbeginn dürften zahlreiche Krankenkassen daher ihre Zusatzbeitragssätze weiter erhöhen und damit für höhere Lohnnebenkosten sorgen und für weniger netto bei den Arbeitnehmern.
Zahlreiche Studenten suchen neben dem Studium eine Verdienstmöglichkeit und wollen oder müssen sich neben dem Studium etwas hinzuverdienen. Aber auch Betriebe sind dankbar, wenn sie Studenten als Arbeitskräfte einsetzen können. Die Abrechnung von Studenten wirft allerdings ein paar Besonderheiten auf, die Sie im Lohnbüro kennen und beachten müssen. Die wichtigsten Regelungen finden Sie dazu in diesem Artikel.
Ab 2026 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung kräftig angehoben werden. Für Gutverdiener bedeutet diese BBG-Erhöhung ein sattes Minus im Geldbeutel.
Aktuell kursiert ein Entwurf über die geplanten Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden letztlich jedes Kalenderjahr neu festgelegt nach einem bestimmten Berechnungsmuster, welches sich an der Lohnentwicklung orientiert.
Da im zugrunde liegenden Zeitraum die Löhne gestiegen sind, steigen ab 2026 auch die Beitragsbemessungsgrenzen.
Arbeitgeber können für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Kindergartenzuschuss an ihre Mitarbeiter auszahlen. Dieser Kindergartenzuschuss ist steuerfrei und beitragsfrei. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu beachten. Der Kindergartenzuschuss kann ein schönes Entgeltextra für Ihre Arbeitnehmer sein und eine echte Hilfe, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Lesen Sie hier, welche Bedingungen für die Steuerfreiheit gelten.
Neben den Minijobs gibt es auch noch die Midijobs – oder anders formuliert Arbeitnehmer im Übergangsbereich. Für diese Personengruppe gelten eigene Berechnungsvorschriften für die Sozialversicherungsbeiträge. Konkret zahlt der Arbeitnehmer deutlich geringere Beiträge als der Arbeitnehmer, wenn die Voraussetzungen für einen Midijob vorliegen.
Entscheidend für die Einstufung als Midijobber ist dabei Höhe des regelmäßigen Entgelts. Nur wenn dieses in einem bestimmten Bereich, dem Übergangsbereich, liegt, können die besonderen Beitragsvorschriften angewendet werden.
Leider gibt es wieder einige Erhöhungen bei den Zusatzbeitragssätzen der Krankenkassen zu vermelden. Konkret heben drei Krankenkassen die Zusatzbeitragssätze ab August 2025 an.