Bereits seit 1.7.2023 haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. So stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung au 3,4 Prozent und der Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer gar auf 0,6 Prozent.
Pflegeversicherung ab Juli 2023 mit höheren Beiträgen – Tabelle weiterlesenArchiv der Kategorie: Sozialversicherung
Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2024 unverändert
Der Arbeitslosenversicherungsbeitragssatz 2024 soll
unverändert bei 2,6 Prozent bleiben. Damit steigen für den Großteil der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge nicht. Dennoch wird es insgesamt
teurer. Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2024 unverändert weiterlesen
Krankenversicherung – durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2024
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2024 auf 1,7 Prozent von 1,6 Prozent im Jahr 2023. Dies hat das Bundesministerium für Gesundheit bekanntgegeben und am 31.10.2023 ist dies auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Krankenversicherung – durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2024 weiterlesenInsolvenzgeldumlage 2024 unverändert
Die Insolvenzgeldumlage ist vom Arbeitgeber zu tragen und ist grundsätzlich gesetzlich mit 0,15 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts bemessen. Von dieser gesetzlichen Vorgabe kann aber per Rechtsverordnung abgewichen werden. Dies war bereits 2023 der Fall und soll auch 2024 so bestehen bleiben.
Insolvenzgeldumlage 2024 unverändert weiterlesenArbeiten und Bürgergeld – Anrechnung von Arbeitsentgelt
Bürgergeldbezieher können neben dem Bezug von Bürgergeld etwas hinzuverdienen. Allerdings wird ein Teil des Verdienstes auf das Bürgergeld angerechnet. Ein Job neben dem Bürgergeldbezug ist möglich und zulässig.
Arbeiten und Bürgergeld – Anrechnung von Arbeitsentgelt weiterlesenVoraussichtliche Sachbezugswerte 2024
Die Sachbezugswerte werden jährlich leicht angepasst. Sie orientieren sich an den Verbraucherpreisen. Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2024 sind inzwischen bekannt. Aller Voraussicht dürfte sich an den Werten nichts mehr ändern. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlässt die Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Bundesrat muss dann der Verordnung noch zustimmen.
Voraussichtliche Sachbezugswerte 2024 weiterlesenRechengrößen Sozialversicherung 2024
Ab dem 1.1.2024 drohen deutlich höhere Beiträge für Beschäftigte. Denn – wie jedes Jahr – werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung erhöht. Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen sollen ab 1.1.2024 gelten.
Rechengrößen Sozialversicherung 2024 weiterlesen