Befreiung von der Pflicht zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen noch nutzen

Die Entgeltunterlagen sind nach der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) bereits seit 2022 in elektronischer Form zu führen. Allerdings hat der Gesetzgeber den Betrieben eine Übergangszeit bis Ende 2026 (31.12.2026) eingeräumt.

Betriebe können sich nämlich bis 31.12.2026 von der Führung der elektronischen Entgeltunterlagen auf Antrag befreien lassen. Der Antrag ist bei zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung zu stellen (§ 8 Abs. 3 BVV).

Tipp: Betriebe, die eine solche Befreiung nicht vorliegen haben, sollten diese Befreiungsmöglichkeit unbedingt nutzen , um sich noch von der Pflicht zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen bis Ende 2026 befreien zu lassen.

Mehr zur Möglichkeit der Befreiung zur Führung der elektronischen Entgeltunterlagen in den Webinaren zum Jahreswechsel 2026/2027.

Eine Musteranschreiben zur Befreiung von der Führung elektronischer Entgeltunterlagen bis Ende 2026 finden Sie im Lohn-News Magazin November. Hier geht es zur Bestellung

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