Die Bereitstellung von Warengutscheinen an Arbeitnehmer ist ein beliebtes Entgeltextra im Rahmen der Lohnabrechnung. Leider sind diese Warengutscheine aber auch häufig ein unangenehmes Thema im Rahmen von Betriebsprüfungen. Diese Unsicherheit wurde durch zwei BFH-Urteile aus dem Jahr 2018 noch weiter verstärkt. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 will der Gesetzgeber für etwas mehr Klarheit sorgen. Ab 1.1.2020 ist nun geregelt, wann es sich um eine Geldleistung handelt, daraus kann dann geschlossen werden, wann ein Sachbezug vorliegen (kann).
„Warengutscheine sind Sachbezug – oder Geldleistung?“ weiterlesenKategorie: BFH-Urteile
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs