Regelmäßige Pausen bei der Arbeit sind wichtig. Nicht nur, dass regelmäßige Pausen die Arbeitsleistung verbessern, sondern sie sind auch gesetzlich vorgeschrieben und im Arbeitszeitgesetz normiert. Welche Pausenregelungen Sie im Betrieb beachten müssen, lesen Sie hier.
Pausen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt
Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmern Ruhepausen zu ermöglichen (§ 4 Arbeitszeitgesetz). Eine konkrete Definition ist hier zwar nicht gegeben, aber unter einer Pause versteht man allgemeinhin, eine Arbeitsunterbrechung während der der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden kann.
Idealerweise verbringt der Arbeitnehmer diese Pause nicht an seinem Arbeitsplatz, sondern an einem anderen Ort, zum Beispiel einem Pausenraum.
Dauer der Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz
Die Pausendauer ist ebenfalls geregelt und die Dauer der Pausen muss vorher feststehen. Die Pausendauer und letztlich auch die Anzahl der Pausen ist abhängig von der (täglichen) Arbeitszeit. Sie beträgt bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten. Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit 45 Minuten.
Hinweis: Arbeitnehmer, die weniger als 6 Stunden täglich arbeiten, haben damit keinen Pausenanspruch.
Die Pausen können dabei in mehrere Intervalle unterteilt werden, dabei muss eine Pause aber mindestens 15 Minuten betragen.
Beispiel:
In einem Betrieb wird regelmäßig 8 Stunden am Tag gearbeitet. Dabei gelten folgende Pausenzeiten:
- Frühstückspause von 9:00 Uhr bis 9:15 Uhr
- Mittagspause von 12:45 Uhr bis 13:00 Uhr.
Wichtig: Die Pausen müssen im Voraus feststehen. Es ist aber zulässig auch eine Spanne für die Pausen festzulegen, also ein Zeitraum, indem die Pausen genommen werden müssen.
In vielen Betrieben gibt es festgelegte Pausenzeiten, weil die Öffnungszeiten abgedeckt werden müssen oder aber auch, weil diese für den Arbeitsablauf wichtig sind. So werden vielfach in den einzelnen Arbeitsteams Pausenzeiten verteilt/festgelegt, um eine durchgängige Erreichbarkeit zu gewährleisten.
Keine Pausen geht nicht
Die Verlegung der Pausen ans Ende der Arbeitszeit, um dann früher Feierabend zu machen ist übrigens nicht zulässig. Der Verzicht auf die Pause ist also nicht möglich. Es besteht somit quasi eine Pausenpflicht, bei einer mehr als 6-stündigen Arbeitszeit.
Ausnahmen: Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz
Für bestimmte Betriebe, wie Krankenhäuser oder Gaststätten gelten Sondervorschriften, nach denen die Pausenzeiten verkürzt werden können (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Auch können in Tarifverträgen Sonderregelungen vereinbart werden (§ 7 Arbeitszeitgesetz)
Jugendliche und Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz
Bei jugendlichen Arbeitnehmern (oftmals Azubis) gelten besondere Pausenvorschriften. Hier sind die Arbeitsintervalle kürzer gefasst. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis zu 6 Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen, bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten. Sie dürfen frühestens eine Stunde nach Beginn und müssen spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit gewährt werden. Länger als 4,5 Stunden dürfen Jugendliche nicht ohne Pause beschäftigt werden.
Sollten Sie Fragen zu den Pausenregelungen nach dem Arbeitszeitgesetz haben, nutzen Sie gern die Kommentarfunktion.