In der Lohnabrechnung kommt es immer wieder zu Situationen, in denen in der Lohnabrechnung Sonderfälle zu bearbeiten sind. Neben fachlichen Fragen zu bestimmten rechtlichen Sachverhalten, sind oft auch mathematische Fähigkeiten gefragt. Zu diesem Bereich gehört auch die Abrechnung von Teilmonaten oder anteiligen Entgeltabrechnungszeiträumen.
Entgeltberechnung von Teilmonaten
Eine Entgeltberechnung von Teilmonaten ist immer dann nötig, wenn ein Arbeitnehmer nicht den vollen Monat (Abrechnungsmonat) seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbracht hat. Die Gründe dafür können unterschiedlicher Natur sein. Für die Lohnabrechnung ist jedoch stets zu beachten, dass der Arbeitnehmer nicht sein volles Monatsgehalt erhält, sondern nur ein anteiliges Gehalt ausgezahlt wird.
Die Frage, die sich dann häufig stellt, wie dieser anteilige Lohn zu berechnen ist. Theoretisch sollte die Berechnung von anteiligen Vergütungszeiträumen im Arbeitsvertrag geregelt sein – wie gesagt: theoretisch!
Welche Gründe gibt es für die Entgeltberechnung von Teilmonaten bei Gehaltsempfängern
Zunächst aber zu den verschiedenen Gründen für eine anteilige Entgeltberechnung. Hier ist zunächst der Beginn oder das Ende eines Arbeitsverhältnisses im laufenden Monat zu nennen. Daneben gibt es aber auch verschiedene Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses, in denen das Arbeitsentgelt nicht weitergezahlt wird. Dies ist beispielsweise im Falle einer längeren Krankheit der Fall, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erschöpft ist und der Arbeitnehmer dann die Entgeltersatzleistung Krankengeld erhält. Aber auch bei einem unbezahlten Urlaub des Arbeitnehmers handelt es sich um eine Unterbrechung ohne Entgeltzahlung, so dass nur eine anteilige Vergütung erfolgt.
Berechnungsmöglichkeiten bei Entgeltberechnung von Teilmonaten
Für die Berechnung des anteiligen Gehalts bei Teilmonatszeiträumen haben sich verschiedene Berechnungsformen gebildet, die teilweise auch konkret in den Arbeitsverträgen benannt sind. Im Folgenden stelle ich Ihnen die Berechnung nach der sogenannten Dreißigstel-Methode vor. Hier wird der Monat stets mit 30 Kalendertagen, unabhängig von den tatsächlichen Kalendertagen des Monats, angesetzt.
Um den Wert für das anteilige Gehalt zu erhalten, muss im Lohnbüro zunächst festgestellt werden, wie viele Kalendertage der „Arbeitszeitraum“ umfasste, um dann das anteilige Gehalt zu ermitteln.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer beginnt seine Tätigkeit am 14.9.2020. Sein Gehalt für den vollen Monat beträgt 3.000 Euro.
Wenn das anteilige Entgelt nach der Dreißigstel-Methode berechnet wird, sind zunächst die Kalendertage im Arbeitszeitraum, also vom 14.-30.9.2020 zu ermitteln. Dies sind 17 Kalendertage.
Berechnung: 17 Kalendertage : 30 x 3.000 Euro = 1.700 Euro
Ich muss die Personalverrechnung machen. Schön zu erfahren, dass man hier auch die Teilmonaten mit einrechnen muss. Das sollte ich mir genauer anschauen.