Erhöhtes Kurzarbeitergeld auch 2022

Seit März 2020 besteht bereits der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld. Dabei sind die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld deutlich ausgeweitet worden, so dass ein Betrieb schneller Kurzarbeit beantragen kann. Um die Einbußen für die Beschäftigten abzufedern, wurde bereits 2020 das erhöhte Kurzarbeitergeld eingeführt. Dieses sollte ursprünglich zum Ende 2021 auslaufen, wurde nun aber nochmals verlängert.

Beschäftigte, die in Kurzarbeit sind und Kurzarbeitergeld beziehen haben teilweise erhebliche Einbußen. Denn für den Zeitraum der Kurzarbeit erhalten sie nur das Kurzarbeitergeld. Dieses beträgt 60 Prozent des Nettoausfalls bzw. 67 Prozent des Nettoausfalls bei Kurzarbeitern mit Kind.

Daher wurde bereits 2020 das erhöhte Kurzarbeitergeld eingeführt. Hier erhalten Kurzarbeiter einen höheres Kurzarbeitergeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zunächst muss ein bestimmter Zeitraum bereits Kurzarbeitergeld bezogen worden sein. Hier werden sogenannte Bezugsmonate berücksichtigt. Dies sind alle Monate, in denen der Arbeitnehmer seit März 2020 Kurzarbeitergeld erhalten hat.

Beim erhöhten Kurzarbeitergeld gibt es im Grunde zwei Staffelungen. Einerseits ab dem 4. Bezugsmonaten ein erhöhtes Kurzarbeitergeld von 70 Prozent 77 Prozent (mit Kind), andererseits ein erhöhtes Kurzarbeitergeld von 80 Prozent bzw. 87 Prozent (mit Kind) ab dem 7. Bezugsmonat mit Kurzarbeitergeld.

Neben der Anzahl der Bezugsmonate ist als weitere Voraussetzung zu erfüllen, dass ein Entgeltausfall im Abrechnungsmonat von mindestens 50 Prozent vorgelegen hat. Also anders formuliert: Die Hälfte des Monats wurde kurzgearbeitet.

Liegen diese Voraussetzungen vor, so gilt bis Ende 2021 noch eine weitere Voraussetzung. Denn der Arbeitnehmer muss zusätzlich noch bis spätestens bis 31. März 2021 erstmalig Kurzarbeitergeld bezogen haben. Ist dies nicht der Fall, so erhält er kein erhöhtes Kurzarbeitergeld.

Neu ab 2022: Erhöhtes Kurzarbeitergeld verlängert

Ursprünglich sollten die Regelungen des erhöhten Kurzarbeitergeldes zum 31.12.2021 auslaufen. Danach hätte es dann nur noch das „Regel-Kurzarbeitergeld“ in Höhe von 60 Prozent bzw. 67 Prozent gegeben. Nun hat der Gesetzgeber aber reagiert und die Regelungen zum erhöhten Kurzarbeitergeld im Grunde bis 31. März 2022 verlängert. Allerdings mit einer entscheidenden Verbesserung. Die bisherige Voraussetzung, dass „erstmalig Kurzarbeitergeld bis spätestens 31. März 2021“ bezogen worden sein muss, entfällt ersatzlos.

Damit sind Kurzarbeiter weiterhin abgesichert, vor allem wenn sie bereits seit Längerem im Kurzarbeitergeldbezug sind. Kritiker bemerken aber auch, dass zahlreiche Betriebe und auch größere Konzerne über den Jahreswechsel Kurzarbeit angemeldet haben und so die Mitarbeiter über die Solidargemeinschaft finanzieren lassen.

Update: Die aktuellen Kurzarbeitergeld-Tabellen für 2022 liegen jetzt vor.

Update Juni 2022: Erneut neue Kug-Tabellen 2022!

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