Geschenke für Arbeitnehmer steuerfrei schenken

Geschenke steuerfrei

Geschenke an Arbeitnehmer können steuerfrei sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lesen Sie hier.

Geschenke erhalten die Freundschaft – auch im Job

Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro, die anlässlich eines besonderen Ereignisses dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zugewendet werden, sind steuerfrei. Dies können Blumen zum Geburtstag, Hochzeit oder ähnlichen persönlichen Ereignissen sein. Natürlich können aus auch die Flasche Wein oder ein Buch sein, die hier zugewendet werden.

Solche Geschenke gelten aber nicht zu Weihnachten (den dies ist kein persönliches Ereignis des Arbeitnehmers).

Liegt ein solcher Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses vor, unterliegt das Geschenk nicht dem Arbeitslohn (R 19.6 LStR). Eine Umwandlung von Arbeitslohn zugunsten von Aufmerksamkeiten ist hingegen nicht zulässig.

Übrigens: Solche Geschenke können auch zugewendet werden, wenn es sich um die Geburt eines Kindes, Enkels oder ähnlicher persönlicher Ereignisse handelt.

Aufmerksamkeiten liegen nur dann vor, wenn sie dem betroffenen Arbeitnehmenden zeitnah, im konkreten Zusammenhang mit einem tatsächlichen, besonderen persönlichen Ereignis gewährt werden. Eine pauschale Gewährung von Aufmerksamkeiten ist nicht zulässig. Ein besonderes persönliches Ereignis in diesem Sinne kann unabhängig davon vorliegen, ob der Anlass privater oder beruflicher Natur ist. 

Der zeitliche Zusammenhang sollte für die Entgeltunterlagen dokumentiert werden, so dass später nachvollzogen werden kann, wann das persönliche Ereignis stattgefunden hat und wann die Schenkung erfolgte.

Daneben muss es sich um eine Sachzuwendung handeln, es darf also kein amazon Gutschein oder Geldgeschenk sein.

Beispiel:

Karla Grande feiert im Oktober ihren 60. Geburtstag. Ihr Arbeitgeber schenkt ihr daher einen Bildband ihrer Lieblingsstadt Paris. Das Buch hat einen Wert von 49,00 Euro.

Es handelt sich hier um eine steuerfreie Sachzuwendung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner