Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer ab Juli 2025

Ab 1.7.2025 steigt der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk. Die bisherige Lohnuntergrenze wird angehoben. Hierauf verständigten sich die Tarifparteien nach langen und zähen Verhandlungen. Die vereinbarte Anhebung wirkt ab 1.7.2025 in einer ersten Stufe. Eine weitere Erhöhung steht dann zum 1.7.2026 an.

Mindestlohn Maler und Lackierer

Im Maler- und Lackiererhandwerk gilt bereits seit Jahren ein eigener Branchen-Mindestlohn, der oberhalb des allgemeinen Mindestlohns liegt. Es gilt hier eine Unterscheidung zwischen ungelernten und gelernten Arbeitnehmern.

Für gelernte Maler und Lackierer gibt es ab Juli 2025 mehr Mindestlohn. Denn dieser  Mindestlohn 2 soll dann ab 01.07.2025 auf 15,55 Euro und erneut ab 01.07.2026 auf 16,13 Euro angehoben werden.



Maler und Lackierer – Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer

Den Mindestlohn 1 erhalten ungelernte Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk. Das sind Arbeitnehmer, die unter Aufsicht eines Gesellen oder Vorarbeiters einfache Hilfstätigkeiten ausführen.

Für ungelernte Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk beträgt der Mindestlohn seit 1.4.2024 je Stunde 13,00 Euro. Eine Anhebung zum 01.07.2025 ist aktuell nicht geplant.

Maler und Lackierer – Mindestlohn 2 für Gesellen

Den Mindestlohn 2 erhalten gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) im Maler- und Lackiererhandwerk. Das sind Arbeitnehmer mit einer entsprechenden abgeschlossenen Berufsausbildung, also im Maler- und Lackiererhandwerk oder ein anderes Handwerk einschlägige handwerkliche Tätigkeiten, insbesondere die im Anhang 1 beschriebenen Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks, ausführen.

Für Gesellen im Maler- und Lackiererhandwerk betrug der Mindestlohn seit 1.4.2024 je Stunde 15,00 Euro brutto.

Anzeige: Lohnabrechnung für Maler – DATALINE Lohnsoftware – jetzt testen

Kein Branchen-Mindestlohn

Nicht alle Arbeitnehmer, die in einem Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks tätig sind, erhalten den Branchen-Mindestlohn. Nicht unter den Mindestlohn fallen

  • Fahrzeug- und Metalllackierer, die in stationären Werkstätten tätig sind,
  • Personen, die nachweislich
    • Schüler einer allgemeinbildenden, weiterführenden Schule oder – im Rahmen ihrer Erstausbildung – einer berufsvorbereitenden Schule sind oder
    • aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ein Praktikum absolvieren oder
    • innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen zum Zwecke der Berufsfindung beschäftigt sind,
  • gewerbliches Reinigungspersonal und anderes gewerbefremdes Hilfspersonal, welches ausschließlich in den Verwaltungs-, Verkaufs- und Sozialräumen des Betriebs tätig ist.

Azubis bekommen mehr Geld

Positiv sind die Tarifverhandlungen auch für Auszubildende im Maler- und Lackiererhandwerk verlaufen. Sie bekommen in den Jahren 2025 und 2026 je Lehrjahr 50 Euro mehr Ausbildungsvergütung.

Lohn-Newsletter-Anmeldung
Tragen Sie sich bitte in den Lohn-Newsletter ein und erhalten Sie regelmäßig die aktuellen Lohn News in Ihr Email-Postfach.

Sie haben soeben eine Email mit dem Betreff "Lohn-News Newsletter" erhalten. Bitte bestätigen Sie die Email, da Sie nur dann in den Email-Newsletter aufgenommen werden. Prüfen Sie ggf. auch auch Ihren Spam-Ordner bzw. Junk-Mail-Ordner, falls Sie keine Bestätigungs-Email erhalten haben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert