Die Insolvenzgeldumlage steigt 2025 auf 0,15 %. Damit verdoppeln sich die Aufwendungen für die Insolvenzgeldumlage ab 2025 für Arbeitgeber. Bislang betrug sie 0,06 %. Ab 2025 nimmt die Insolvenzgeldumlage (wieder) den gesetzlich festgelegten Beitragssatz an.
Insolvenzgeldumlage
Mit der Insolvenzgeldumlage wird das Insolvenzgeld finanziert. Diese Leistung erfolgt bei Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Arbeitgebers durch die Bundesagentur für Arbeit. Finanziert wird die Insolvenzgeldumlage durch alle gewerblichen Arbeitgeber. Arbeitgeber der öffentlichen Hand sind dagegen von der Insolvenzgeldumlage befreit. Die Begründung: Arbeitgeber der öffentlichen Hand sind nicht insolvenzfähig.
Insolvenzgeldumlage Tragung
Die Finanzierung übernehmen also die gewerblichen Arbeitgeber im Umlageverfahren. Die Abführung läuft im Rahmen des Beitragsverfahrens über die Beitragsnachweise an die Krankenkassen. Teil des Beitragsnachweises sind nämlich auch die Beiträge zur Insolvenzgeldumlage.
Dabei wird die Insolvenzgeldumlage als Prozentsatz vom rentenversicherungspflichtigen Entgelt der Beschäftigten berechnet. Die Tragung (Zahlung) der Insolvenzgeldumlage hat der Betrieb zu übernehmen. Der Arbeitnehmer ist daran somit nicht beteiligt.
Insolvenzgeldumlage für alle Beschäftigten
Die Insolvenzgeldumlage ist grundsätzlich für alle Beschäftigten zu zahlen. Also auch für Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende oder Minijobber. Grundlage ist dabei immer das (grundsätzlich) rentenversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (2025: 8.050 Euro im Monat).
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Die Insolvenzgeldumlage ist auch für privat kranken- und pflegeversicherungspflichtige Arbeitnehmer zu zahlen.
Höhe der Insolvenzgeldumlage 2025
Die Insolvenzgeldumlage beträgt 2025 (wie gesetzlich vorgesehen) wieder 0,15 %. In den vergangenen Jahren wurde sie per Rechtsverordnung zu einem niedrigeren Prozentsatz (2024: 0,06%) bemessen. Diese Reduzierung ist ab 2025 passé. Da wieder vermehrt Betriebe in Insolvenz gehen und das ausgezahlte Insolvenzgeld letztlich auch finanziert sein muss.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer verdient 4.000 Euro Bruttoentgelt im Monat.
Ab 2025 beträgt die Insolvenzgeldumlage für den Betrieb 6,00 Euro monatlich (= 4.000 Euro x 0,15 %).
Die Insolvenzgeldumlage wird über den Beitragsnachweis an die zuständige Einzugsstelle gemeldet (Beitragsgruppe 0050) und ist mit den weiteren Beiträgen fällig.