Feiertagszuschlag von 150 % am 1. Mai
Am 1. Mai kann ein Feiertagszuschlag von 150 % gezahlt werden.
Am 1. Mai kann ein Feiertagszuschlag von 150 % gezahlt werden.
Die versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Rentner kann komplex sein. Gewusst wie, ist es aber kein Problem.
Fahrtkostenzuschüsse für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind ein schönes Entgeltextra. Clever genutzt – auch gar nicht teuer.
Zum 1.7.2023 ist eine Reform der Pflegeversicherung geplant – Beiträge sollen steigen.
Die U1-Umlagesätze steigen 2023 kräftig. Spitzenreiter ist der BKK Landesverband Mitte (auch Ost genannt), der zahlreiche Krankenkassen betreut.
Die AOK Niedersachsen erhöht den Zusatzbeitragssatz 2023 – bleibt aber unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.
Die DAK erhöht ab 2023 den Zusatzbeitragssatz auf 1,7 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt bei 1,6 Prozent für 2023.
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