Die Insolvenzgeldumlage steigt 2025 auf 0,15 %. Damit verdoppeln sich die Aufwendungen für die Insolvenzgeldumlage ab 2025 für Arbeitgeber. Bislang betrug sie 0,06 %. Ab 2025 nimmt die Insolvenzgeldumlage (wieder) den gesetzlich festgelegten Beitragssatz an.
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Die Insolvenzgeldumlage erhöht sich ab 2025 auf 0,15 %.