Ab 1.1.2023 gibt es erfreuliche Nachrichten für alle Bezieher von Kindergeld. Denn ab 2023 erhöht sich das Kindergeld je Kind auf 250 Euro im Monat.
Kindergeld 2023
Das Kindergeld wurde ab 1.1.2023 deutlich angehoben, so dass nun eine Familie mit zwei Kindern mit 500 Euro monatlich Kindergeld rechnen kann.
Es gelten ab 1.1.2023 folgende Sätze in Klammern:
- für 1 Kind: 219 Euro (250 Euro)
- für 2 Kinder: 438 Euro (500 Euro)
- für 3 Kinder: 663 Euro (750 Euro)
- für 4 Kinder: 913 Euro (1.000 Euro)
- für 5 Kinder: 1.163 Euro (1.250 Euro)
Auch der Kinderfreibetrag wurde im Sommer 2022 rückwirkend zum 01.01.2022 im Rahmen des Entlastungspaketes von 8.388 Euro auf 8.548 Euro angehoben. Dieser steigt erneut ab 2023 auf 8.688 Euro.
Voraussetzungen für Kindergeld
Kindergeld erhalten Sie für leibliche Kinder (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder). Zu beachten ist, dass immer nur einem Elternteil das Kindergeld überwiesen wird. Unter der Voraussetzung, dass das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst versorgt, kann das Kindergeld auch direkt an das Kind überwiesen werden. Sollten Sie mehrere Kinder haben, wird das Kindergeld als addierte Summe in der Regel von der Familienkasse ausgezahlt. Arbeitgeber der öffentlichen Hand zahlen das Kindergeld oftmals zusammen mit dem Lohn aus.
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Das sind die weiteren Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld:
- Ihr Kind ist unter 18 Jahre alt (unter bestimmten Bedingungen wird auch über 18 Jahren noch gezahlt, zum Beispiel Schulbesuch oder Erststudium).
- Ihre Kinder werden von Ihnen versorgt und wohnen bei Ihnen im Haushalt (auch Stiefkinder, Enkelkinder und Pflegekinder zählen hier).
- Sie wohnen in Deutschland. Gleiches gilt, wenn Sie in der EU, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz leben.
Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.