Feiertagszuschlag von 150 % am 1. Mai
Am 1. Mai kann ein Feiertagszuschlag von 150 % gezahlt werden.
Am 1. Mai kann ein Feiertagszuschlag von 150 % gezahlt werden.
Die Lohnsteuerberechnung 2023 ist durch verspätet veröffentlichte Programmablaufpläne spätestens im April 2023 rückwirkend ab 1.1.2023 zu korrigieren.
Die versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Rentner kann komplex sein. Gewusst wie, ist es aber kein Problem.
Die Beschäftigung von Ehegatten stellt besondere Anforderungen an das Lohnbüro – sowohl die Steuer als auch die Sozialversicherung haben besondere Regeln
Fahrtkostenzuschüsse für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind ein schönes Entgeltextra. Clever genutzt – auch gar nicht teuer.
Das Kindergeld steigt 2023 auf 250 Euro monatlich je Kind.
Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei bis 2024 möglich
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