Mindestlohn im Elektrohandwerk ab 2020

Im Elektrohandwerk gibt bereits seit einigen Jahren ein Mindestlohn bzw. eine Lohnuntergrenze für Arbeitnehmer im Elektrohandwerk. Diese Elektro-Mindestlohn ist zum 1.1.2020 wieder erhöht worden. Bis Ende 2019 war eine Lohnuntergrenze von 11,40 Euro Brutto-Stundenlohn vereinbart. Mit der neu geltenden Vereinbarung steigt der Mindestlohn in den kommenden fünf Jahren jeweils zum 1. Januar eines Jahres leicht an.

Elektrohandwerk mit neuem Mindestlohn 2020

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk ist im „bundesweiten Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken“ geregelt. Derzeit besteht keine Allgemeinverbindlichkeit, obwohl sowohl die Arbeitnehmervertretung also auch die Arbeitgebervertretung anstreben die Allgemeinverbindlichkeit herzustellen. Bislang galt die Allgemeinverbindlichkeit für das Elektrohandwerk.

Sollte der Tarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Wunsch nach Allgemeinverbindlichkeit nachkommen, so profitieren davon rund 500.000 Beschäftigte im Elektrohandwerk. Denn allgemeinverbindliche Mindestlöhne gelten für alle Beschäftigten einer Branche – unabhängig davon, ob die Betriebe tariflich gebunden (Mitgliedschaft in der Innung) sind oder nicht. Kein Betrieb (Arbeitgeber) darf sie umgehen.

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In der (bisherigen) Allgemeinverbindlichkeitserklärung war der Geltungsbereich eingeschränkt. Bislang umfasst er alle Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind. Der Branchenmindestlohn gilt auch für Elektrohandwerker, die in Betrieben fremder Baubranchen arbeitensofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt. Oder für jene Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden.

Elektro-Mindestlohn 2020

IG Metall und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) haben sich auf einen Tarifvertrag geeinigt. Er trat am 1. Januar 2020 in Kraft und endet ohne Nachwirkung am 31. Dezember 2024.

Das sind die vereinbarten Mindestlöhne – Lohnuntergrenzen je Stunde:

  • 2020: 11,90 Euro
  • 2021: 12,40 Euro
  • 2022; 12,90 Euro
  • 2023: 13,40 Euro
  • 2024: 13,95 Euro

Beispielrechnung:

Ein Arbeitnehmer im Elektrohandwerk (Elektriker) erhält den Mindestlohn ab 1.1.2020 in Höhe von 11,90 Euro.

Bei einer 40-Stundenwoche entspricht dies einem Monatsbrutto von ca. 2.058 Euro Bruttoentgelt (= 173 Stunden x 11,90 Euro). In der Steuerklasse I sind dies ca. 1.450 Euro Nettoentgelt.

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