Mindestlohn steigt 2025 und die Folgen in der Lohnabrechnung

Der Mindestlohn soll ab 01.01.2025 auf 12,82 Euro steigen. Diese erfreuliche Nachricht für die betroffenen Arbeitnehmer hat aber nicht nur einen Entgelterhöhung zur Folge. Auch einige Grenzwerte in der Entgeltabrechnung werden durch den höheren Mindestlohn 2025 angehoben.

Mindestlohnerhöhung 2025

Der Mindestlohn soll ab 01.01.2025 auf 12,82 Euro je Stunde steigen. Dies hat die Mindestlohnkommission bereits im Sommer 2023 beschlossen. Nach dem damaligen Beschluss ist der Mindestlohn 2024 auf 12,41 Euro angehoben worden und für 2025 ist eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro vorgesehen. Die Verkündung des neuen Mindestlohns muss noch durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales per Rechtsverordnung erfolgen.

Die Erhöhung des Mindestlohns dürfte vor allem Arbeitnehmer freuen, die bislang unter dem neuen Mindestlohn verdienen. Für sie gilt nämlich, dass der Bruttostundenlohn 2025 auf (mindestens) 12,82 Euro angehoben wird.

Im Lohnbüro bedeutet dies, dass Sie zum Jahresbeginn für Ihre Arbeitnehmer prüfen müssen, ob der neuen Mindestlohn eingehalten wird.

Sofern einzelne Mitarbeiter unterhalb des Mindestlohns liegen sind die Stundenlöhne entsprechend anzuheben. Vielfach dürften aber nicht nur die Arbeitnehmer profitieren, die „unter Mindestlohn“ liegen, sondern auch die weiteren Arbeitnehmer. Denn durch die Anhebung der „unteren“ Lohnstufen dürfte oft auch eine Anpassung der darüberliegenden Entgeltstufen angezeigt sein, um die Abstände zwischen den Arbeitnehmern zu wahren.

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Artikel-Tipp: Nicht alle Arbeitnehmer fallen unter den Mindestlohn – Ausnahmen vom Mindestlohn

Minijobgrenze 2025 steigt

Durch die Anhebung des Mindestlohns steigt 2025 auch die Minijobgrenze. Sie beträgt dann ab 01.01.2025 monatlich 556 Euro.

Durch die Anhebung (Änderung) der Minijobgrenze sind die geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich neu zu beurteilen.

Midijobbereich 2025

Daneben ändert sich auch der Midijobbereich 2025. Mit Anhebung der Minijobgrenze auf 556 Euro erhöht sich die untere Midijobgrenze auf dann 556,01 Euro, so dass der Midijobbereich (Übergangsbereich) 2025 bei einem regelmäßigem monatlichem Entgelt von 556,01 Euro bis 2.000 Euro.

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