Minijob-Zentrale senkt U1 und U2 Umlagesätze 2022

Die Minijob-Zentrale überrascht die Minijob-Arbeitgeber mit einer Beitragssatzsenkung der U1 und U2-Umlagesätze zum Jahreswechsel 2021/2022. Ab Januar 2022 sinken die Umlagesätze bei der Minijob-Zentrale.

Umlagesätze sinken 2022

Bereits 2021 haben einige Krankenkassen die Umlagesätze senken können. So hat beispielsweise die Techniker Krankenkasse die Umlagesätze bereits zum 1. Oktober 2021 senken können – trotz Pandemie. Anscheinend sind die Aufwendungen für die Erstattungen bei Krankheit und Mutterschaft jedoch gesunken, anders lassen sich die Umlagesatzsenkungen nicht erklären.

Die Minijob-Zentrale senkt nun ebenfalls die Umlagesätze zur U1 und U2 ab Januar 2022. Die U1-Umlage (Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit) sinkt von 1,0 Prozent auf 0,9 Prozent.

Für die U2-Umlage sinkt der Umlagesatz auf 0,29 Prozent (statt 0,39 Prozent) des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Mit dieser Umlagesatzsenkung reduzieren sich die Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber von Minijobber in wenig ab dem Jahr 2022.

Sofern sich zum Vorjahr keine Änderungen in der Entgelthöhe ergeben, sparen die Betriebe ein wenig bei der Beschäftigung der Minijobber.

Auch Insolvenzgeldumlage sinkt 2022

Ebenfalls erfreulich für Arbeitgeber ist die Absenkung der Insolvenzgeldumlage zum 1. Januar 2022. Ursprünglich war eine Anhebung der Insolvenzgeldumlage auf 0,15 Prozent des (renten)versicherungspflichtigen Bruttoentgelts vorgesehen. Nun hat sich der Gesetzgeber auf eine Absenkung ab 2022 auf 0,09 Prozent entschieden. Im Jahr 2021 beläuft sich die Insolvenzgeldumlage auf 0,12 Prozent.

Mindestlohn als Korrektiv nach oben?

Allerdings muss diese Beitragssatzsenkung nicht allein betrachtet werden. Ab 2022 steigt auch der Mindestlohn, der vor allem Minijobber betrifft Dadurch dürfte sich die Einsparung bei den Umlagebeiträgen vielfach wieder ausgeglichen haben.

Anmerkung: Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn beträgt bis Ende 2021 je 60-Minutenstunde 9,60 Euro. Ab 1. Januar 2022 steigt dieser auf 9,82 Euro je Stunde.    

Lohn-Newsletter-Anmeldung
Tragen Sie sich bitte in den Lohn-Newsletter ein und erhalten Sie regelmäßig die aktuellen Lohn News in Ihr Email-Postfach.

Sie haben soeben eine Email mit dem Betreff "Lohn-News Newsletter" erhalten. Bitte bestätigen Sie die Email, da Sie nur dann in den Email-Newsletter aufgenommen werden. Prüfen Sie ggf. auch auch Ihren Spam-Ordner bzw. Junk-Mail-Ordner, falls Sie keine Bestätigungs-Email erhalten haben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert