Neue Pflege-Mindestlöhne 2024

Der Pflege-Mindestlohn steigt auch 2024 wieder an.

Pflege-Mindestlohn 2024

Am 4.12.2023 sind die neuen Pflege-Mindestlöhne veröffentlicht worden. Pflegekräfte dürfen sich über ein Lohnplus freuen.

Der Pflege-Mindestlohn steigt. Gestaffelt nach Qualifikation erhalten Pflegekräfte mehr Geld.

Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31. Januar 2024 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro betragen. Diese Werte gelten ab 1.12.2023.

Der Gesetzgeber folgt mit der Pflege-Mindestlohnerhöhung den Vorschlägen der Pflege-Mindestlohn-Kommission aus dem Sommer 2023.

Neue Pflege-Mindestlöhne ab 2024

Ab Februar 2024 steht dann die erste Erhöhung an. Eine weitere Pflege-Mindestlohn-Erhöhung folgt dann zum 1.5.2024 und eine weitere Erhöhung steht zum 1.7.2025 an.

Für Pflegehilfskräfte:

Ab 1.2.2024: 14,15 Euro

Ab 1.5.2024: 15,50 Euro

Ab 1.7.2025: 16,10 Euro

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):

Ab 1.2.2024: 15,25 Euro

Ab 1.5.2024: 16,50 Euro

Ab 1.7.2025: 17,35 Euro

Für Pflegefachkräfte:

Ab 1.2.2024: 18,25 Euro

Ab 1.5.2024: 19,50 Euro

Ab 1.7.2025: 20,50 Euro

Mindestlohn auch für Wegzeiten und Bereitschaftsdienst

Arbeitgeber müssen den Pflege-Mindestlohn auch für Wegezeiten zahlen, die Pflegekräfte zwischen mehreren Patienten oder zwischen diesen und den Geschäftsräumen des Pflegebetriebs zurücklegen.

Für Zeiten des Bereitschaftsdienstes muss der Arbeitgeber mindestens 40 Prozent des Mindestentgelts zahlen.

Mehr Urlaub für Pflegekräfte

Beschäftigte in der Pflege haben bereits jetzt gemäß der aktuell gültigen Verordnung einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Der Mehrurlaub beträgt bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahr jeweils neun Tage.

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