Im Pflegebereich gilt ein Branchen-Mindestlohn. Im Sommer 2023 hat die Pflege-Mindestlohnkommission erneut getagt und sich für insgesamt höhere Pflege-Mindestlöhne ab Mai 2024 ausgesprochen. Es soll eine Steigerung um rund 14 Prozent geben.
Empfehlung der Pflege-Mindestlohnkommission – Mindestlohnanhebung
In der Altenpflege sollen die Mindestlöhne steigen. Bis zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten angehoben werden.
Update 5.12.2023: Inzwischen sind die Vorschläge umgesetzt.
Für Pflegehilfskräfte wird eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde empfohlen.
Wie schon bei den letzten Beschlüssen dieser und früherer Pflegekommissionen sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Mehr Urlaub in der Pflege
Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 ausgesprochen.
Geplante Pflege-Mindestlöhne
Für Pflegehilfskräfte:
Ab 1.5.2024: 15,50 Euro
Ab 1.7.2025: 16,10 Euro
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):
Ab 1.5.2024: 16,50 Euro
Ab 1.7.2025: 17,35 Euro
Für Pflegefachkräfte:
Ab 1.5.2024: 19,50 Euro
Ab 1.7.2025: 20,50 Euro
Von dem neuen Pflege-Mindestlohn profitieren rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31. Januar 2024 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro betragen.
Zum 1.12.2023 steigen sie noch einmal auf 14,15 Euro, 15,25 Euro und 18,25 Euro. Dort, wo der Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde (gilt bis Ende 2023).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen. Damit werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich – ungeachtet eventuell höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Dies ist aktuell noch nicht umgesetzt.