Der Sozialkassenbeitrag zur SOKA-Bau ist ab 2020 im Tarifgebiet Ost leicht gestiegen. Bitte berücksichtigen Sie diese Tarifanpassung in der Lohnabrechnung. In den alten Ländern ist keine Änderung zum 1.1.2020 vorzunehmen gewesen. Hier gelten auch weiterhin die bisherigen Beitragssätze aus dem Jahr 2019.
Tarifanpassung bei der Zusatzversorgung Ost
Der Beitrag zur Zusatzversorgung im Tarifgebiet Ost beträgt ab 1.1.2020 nunmehr 1,1 Prozent der Bruttolohnsumme (vorher 1,0 Prozent). Der leichte Anstieg gilt ab Januar 2020.
Im Tarifgebiet West sind hingegen keine Anpassungen der Tarife zum Jahreswechsel vorgenommen worden. Hier beträgt der Beitrag zur Zusatzversorgung weiterhin 3,0 Prozent der Bruttosumme. Die weiteren Tarife sind unverändert geblieben.
Es gilt für die Urlaubskasse bundeseinheitlich ein Beitrag von 15,4 Prozent und ebenfalls bundeseinheitlich ein Beitrag von 2,4 Prozent für die Berufsausbildung der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer.
Zum Bruttolohn gehört der steuerpflichtige Arbeitslohn (Steuerbrutto) zuzüglich der pauschal versteuerten Entgeltbestandteile (außer pauschal versteuerte Sachbezüge nach § 40 EStG). Ebenfalls nicht berücksichtigt werden die tariflichen Beiträge zur Zusatzversorgung der Arbeitnehmer, der Arbeitgeberanteil zur tariflichen Zusatzrente und der Beitrag zu einer Gruppenunfallversicherung.
Einmalzahlungen, wie das 13. Monatsgehalt oder ähnliche Zahlungen gehören ebenfalls nicht zum Bruttoentgelt für die Beitragsermittlung. Andere Einmalzahlungen, die nicht den Charakter des 13. Monatsgehalts haben zählen jedoch zum Bruttolohn.
Ausbildungsvergütungen zählen nicht zum Bruttolohn. Zu beachten ist ferner, dass Entgeltumwandlungen von Urlaubsvergütungen, Urlaubsabgeltungen und Entschädigungen (nach § 8 BRTV) sowie die Umwandlung des Mindestlohns ausgeschlossen sind.
Tabelle Beiträge SOKO-Bau gewerbliche Arbeitnehmer
Tarifgebiet West
ab 01.01.2020 | im Jahr 2019 | ||
Urlaub | 15,4 % | 15,4 % | |
Berufsbildung | 2,4 % | 2,4 % | |
Zusatzversorgung | 3,0 % | 3,0 % | |
Gesamtbeitrag | 20,8 % | 20,8 % |
Tarifgebiet Ost
ab 01.01.2020 | im Jahr 2019 | ||
Urlaub | 15,4 % | 15,4 % | |
Berufsbildung | 2,4 % | 2,4 % | |
Zusatzversorgung | 1,1 % | 1,0 % | |
Gesamtbeitrag | 18,9 % | 18,8 % |
Tarifgebiet Berlin West
ab 01.01.2020 | im Jahr 2019 | ||
Urlaub | 15,4 % | 15,4 % | |
Berufsbildung | 1,65 % | 1,65 % | |
Zusatzversorgung | 3,0 % | 3,0 % | |
Sozialaufwendungen | 5,7 % | 5,7 % | |
Gesamtbeitrag | 25,75 % | 25,75 % |
Tarifgebiet Berlin Ost
ab 01.01.2020 | im Jahr 2019 | ||
Urlaub | 15,4 % | 15,4 % | |
Berufsbildung | 1,65 % | 1,65 % | |
Zusatzversorgung | 1,1 % | 1,0 % | |
Sozialaufwendungen | 5,7 % | 5,7 % | |
Gesamtbeitrag | 23,85 % | 23,75 % |
Grundlage für die Berechnung der Sozialkassenbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer ist die Summe der Bruttolöhne aller gewerblichen Arbeitnehmer, die in dem betreffenden Betrieb beschäftigt sind.
Tarife für Angestellte – SOKA-Bau 2020
Angestellte (Tarifgebiete West und Berlin West)
monatlich 63,00 EUR (Tagesbeitrag 3,15 EUR)
Angestellte (Tarifgebiete Ost und Berlin Ost)
monatlich 25,00 EUR (Tagesbeitrag 1,25 EUR)
Gewerblich, kaufmännisch und technisch Auszubildende (bundesweit)
monatlich 20,00 EUR (diesen Beitrag zahlt die ULAK für den Arbeitgeber an die
ZVK, vgl. § 18 Abs. 7 VTV n.F.)
Dienstpflichtige Angestellte (Tarifgebiete West und Berlin
West)
monatlich 63,00 EUR (kalendertäglich 2,10 EUR)
Zu beachten gilt bei mehrfachbeschäftigten Angestellten, die in mehreren Baubetrieben angestellt sind, dass nur für das 1. Dienstverhältnis Zusatzversorgungsbeiträge zu zahlen sind.
Die Beiträge werden grundsätzlich als Monatsbeitrag fällig. Für Minijobber ist hingegen kein Beitrag zu zahlen.