Befreiungsantrag bei Minijob fristgerecht stellen

Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und so den Eigenanteil sparen.

Per Gesetz sind geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber), die eine neue Beschäftigung aufnehmen, rentenversicherungspflichtig und müssen dann auch einen Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung im Minijob zahlen. Dieser beträgt derzeit 3,6 Prozent vom beitragspflichtigen Entgelt. Es gibt aber die Möglichkeit für den Minijobber, sich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen und brutto für netto zu arbeiten.

„Befreiungsantrag bei Minijob fristgerecht stellen“ weiterlesen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner