Jahresmeldungen zur Unfallversicherung 2024

Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung für 2024 sind bis 16.02.2025 an die zuständige Einzugsstelle zu versenden.

Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldungen) werden regelmäßig beim Kalenderjahreswechsel erstellt und müssen bis spätestens 16. Februar des Folgejahres versendet werden. Das gilt auch für die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung 2024.

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Rechtskreistrennung 2025 – nicht ganz

Im Jahr 2025 entfällt die Rechtskreistrennung bei den Sozialversicherungsmeldungen. Es muss dann nicht mehr in den Meldungen zwischen Ost und West unterschieden werden. Für Sie in der Entgeltabrechnung bleibt die Rechtskreistrennung aber weiterhin in der Lohnabrechnung bestehen. Denn für die Beitragsnachweise sind weiterhin die Rechtskreise zu trennen.

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Sofortmeldungen sind Pflicht in diesen Branchen

In einigen Branchen sind zwingend Sofortmeldungen bei Beschäftigungsaufnahme abzugeben.

In bestimmten Branchen verlangt der Gesetzgeber eine unverzügliche Sozialversicherungsmeldung bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Das heißt, es muss eine Sofortmeldung bis spätestens zum Beschäftigungsbeginn abgegeben werden – sonst wird es teuer.

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Mindestausbildungsvergütung 2024

In der Ausbildung ist eine Mindestausbildungsvergütung zu zahlen, die jährlich angepasst wird. Das gilt auch 2024.

Im August beginnen zahlreiche junge Menschen ihre Berufsausbildung und machen damit die ersten Schritte ins Arbeitsleben. Für Sie in der Entgeltabrechnung gilt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten.

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Betriebsdatenpflege – Initialmeldung ist Pflicht

Die Bundesagentur für Arbeit fordert von jedem Betrieb eine Initialmeldung für die Betriebsdatenpflege.

Betriebe müssen bis spätestens 31.05.2024 eine Initialmeldung des Datensatzes zur Betriebsdatenpflege (DSBD) an die Annahmestelle der Bundesagentur für Arbeit senden. Hintergrund ist die Einrichtung eines Unternehmensbasisdatenregisters. Dabei werden die Unternehmensnummern (UV) und die Betriebsnummern einander zugeordnet.

Betriebsnummerndatei

Die Betriebsdaten aller Arbeitgeber sind in der von allen Sozialversicherungsträgern genutzten Betriebsstättendatei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gespeichert. Die erforderlichen Betriebsdaten des Arbeitgebers werden erstmalig bei der Vergabe einer Betriebsnummer durch den Betriebsnummern-Service (BNS) der BA in Saarbrücken erfasst. Änderungen der Betriebsdaten sind vom Arbeitgeber unverzüglich zu melden.

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Krankenkassen Zusatzbeitrag 2024 – Barmer legt zu

Die Zusatzbeiträge zu den Krankenkassen steigen teilweise 2024. Versicherte der Barmer sind besonders stark betroffen.

Im Dezember haben die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für 2024 nach und nach bekanntgegeben. Bei zahlreichen Kassen bleiben die Zusatzbeiträge unverändert oder steigen leicht. Die Barmer als zweitgrößte Krankenkasse der Republik erhöht hingegen kräftig den Zusatzbeitragssatz.

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Elternzeit – neue Meldegründe ab 2024

Ab 2024 werden neue Sozialversicherungsmeldungen bei Elternzeit eingeführt, di der Betrieb melden muss.

Ab 2024 werden neue Elternzeit-Meldungen für die Betriebe eingeführt. Hintergrund ist ein Informationsdefizit der Krankenkassen über die Wiederaufnahme der Beschäftigung. Leider sieht die Sozialversicherung wieder einmal die Lösung in einer neuen Sozialversicherungsmeldung für die Betriebe, anstatt einen digitalen Austausch zwischen den Behörden anzustreben. Für die Betriebe bedeutet dies ab 2024 neue Meldepflichten.

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