Nachdem für Betriebe seit Ende 2020 ein vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Pandemie und den damit veranlassten staatlichen Maßnahmen eingeführt wurde, enden diese vereinfachten Zugangsvoraussetzungen zum 30.6.2023. Ab 1. Juli 2023 gelten damit wieder die (vorherigen) Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld.
„Kurzarbeitergeld ab Juli 2023“ weiterlesenKurzarbeitergeld ab Juli 2023
Ab Juli 2023 gelten geänderte Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld.