Techniker Krankenkasse erhöht U1-Umlagebeiträge ab 1.10.2022

Die Techniker Krankenkasse hat zum 1.10.2022 due Beiträge zu den Ausgleichskassen U1 und U2 teilweise drastisch erhöht. Zwar werden die Beiträge nicht von den Versicherten selbst getragen, aber die Arbeitgeber werden durch diese Beitragserhöhung belastet. So steigen die Beiträge zu den Umlagekassen für TK-Versicherte um über 50 Prozent.

Die Ausgleichlassen Umlage 1 und Umlage 2 sind Ausgleichskassen, die von den Krankenkassen verwaltet werden. Dabei sind in der U1-Umlagekasse alle Betriebe mit nicht mehr als 30 anrechenbaren Arbeitnehmern pflichtversichert.

Die U1-Umlagekasse organisiert die Entgeltfortzahlungserstattung der Betrieb, wenn deren Arbeitnehmer krankheitsbedingt Entgeltfortzahlung erhalten. Die Ausgleichskasse erstattet dann auf Antrag einen bestimmten Prozentsatz des fortgezahlten Bruttoentgelts.

Die U2-Umlagekasse erstattet die Aufwendungen der Arbeitgeber bei Mutterschaft von Arbeitnehmerinnen. Also im Grunde die Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld. Die U2-Umlagesätze müssen alle Betriebe – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten – zahlen.

Die Techniker Krankenkasse sorgte zum 1.10.2022 für einen ordentlichen Beitragssprung.

Im Angebot hat die TK drei Umlagevarianten zur U1-Umlage. So stehen folgende Erstattungsvarianten zur Auswahl:

  • 50 Prozent
  • 70 Prozent
  • 80 Prozent

Es gilt, je höher die Erstattung aus der U1-Umlagekasse, desto teurer der Beitrag. Bis 30.9.2022 lagen die Beiträge zur U1-Umlage zwischen 0,9 Prozent bis 2,6 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Entgelts.

Ab 1.10.2022 steigen diese U1-Umlagebeiträge massiv an.

TK: U1-Umlagevariante 50 Prozent fast verdoppelt

Die ermäßigte U1-Umlagevariante mit nur 50 Prozent Erstattung steigt von bislang 0,9 Prozent auf 1,7 Prozent – das knapp 90 Prozent Beitragsplus.

TK: U1-Umlagevariante 70 Prozent steigt

Hier steigt die Beitragshöge um über 60 Prozent von 1,6 Prozent Beitragshöhe auf nunmehr 2,6 Prozent.

TK: U1-Umlagevariante 80 % erhöht

Auch die höchste Erstattungsvariante steigt ordentlich von 2,6 Prozent auf nunmehr 4,1 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts.

Techniker Krankenkasse senkt U2-Umlagesatz

Erfreuliches gibt es hingegen von der U2-Umlage zu berichten. Hier senkt die Techniker Krankenkasse den Umlagesatz zum 1.10.2022 auf 0,58 Prozent.

Fazit: Gerade Klein- und mittlere Betriebe, die zur U1-Teilnahme verpflichtet sind werden ab 1.10.2022 bei der TK zur Kasse gebeten. Die Techniker erhöht die U1-Beiträge massiv. Für die Betriebe dürfte dies ein erster Vorgeschmack auf den Jahreswechsel sein. Denn hier pfeifen es die Spatzen schon von den Dächern, dass die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge deutlich anheben werden.

Praxis-Tipp: Nutzen Sie die automatische Beitragssatzdatei in Ihrer Lohnsoftware für stets aktuelle Beitrags- und Umlagesätze.

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