Während der Corona-Pandemie wurde die telefonische Krankschreibung zeitweise ermöglicht. Diese Möglichkeit wurde aber immer nur zeitlich begrenzt und auf „Atemwegserkrankungen“ beschränkt. Künftig soll die telefonische Krankschreibung unbegrenzt bei leichten Erkrankungen eingeführt werden. Diese vermeintliche Erleichterung hat nicht nur Fürsprecher.
Gemeinsamer Bundesausschuss stellt die Weichen
Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7.7.2023 dem Gesetzentwurf zur „Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVV)“ abschließend beraten und angenommen. Nachdem der Gesetzentwurf im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, tritt er in seinen wesentlichen Teilen in Kraft.
Dabei ist beabsichtigt, dass die Krankschreibung auch nach telefonischer Anamnese bei leichten Erkrankungen erfolgen kann. Diese Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung gilt aber ausschließlich für Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sind. Unbekannte Patienten müssen weiterhin persönlich in die Arztpraxis, um eine Krankschreibung zu erhalten. Dies kann für die Zukunft bedeuten, dass Arbeitnehmer mit einem Anruf an die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommen. Vorteil für den Arbeitnehmer, er muss sich nicht krank in die Arztpraxis begeben. Gegner der Regelung sehen hier aber auch die Nachteile. So kann jetzt per Anruf der ein oder andere freie Tag schnell am Telefon „beantragt“ werden. Wie immer bei solchen Diskussionen liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen. Die meisten Arbeitnehmer sind sich ihrer Verantwortung bewusst und werden eine solche vereinfachte Regelung nicht missbrauchen. Aber ein paar schwarze Schafe (oder faule Hunde) gibt es immer. Auch damit wird man leben müssen.
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In der Gesetzesbegründung heißt es, dass die telefonische Krankschreibung zur Entlastung der Arztpraxen als auch der Patienten beitragen soll. Erwähnt wird auch, dass dies insbesondere für Eltern kranker Kinder gilt. Hierzu fehlen aber noch klare Regelungen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist damit beauftragt konkrete Regelungen für die telefonische Krankschreibung in den kommenden Monaten zu erarbeiten. Eine abschließende Regelung dürfte daher erst im Winter zu erwarten sein.
Info: Am 15.9.2023 gab es hierzu noch keine abschließende Aussage von den zuständigen Ministerien!