Spätestens am 16.2.2021 müssen die digitalen Lohnnachweise an die Unfallversicherungsträger versendet werden. Hier werden die unfallversicherungspflichtigen Entgelte des Meldejahres 2020 gemeldet. Für das Jahr 2020 gelten dabei besondere Höchstgrenzen oder auch Höchstjahresverdienstgrenzen genannt.
Unfallversicherung – Höchstjahresverdienstgrenzen 2020
In der Unfallversicherung werden die kumulierten Entgelte der Arbeitnehmer aufgeteilt nach Gefahrtarifstellen (Gefahrklassen) im Lohnnachweis gemeldet. Dabei gelten bestimmte Höchstjahresverdienstgrenzen, die sich von Unfallversicherungsträger zu Unfallversicherungsträger unterscheiden.
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Liegt ein Arbeitnehmer oberhalb dieser Höchstgrenzen, wird im Lohnnachweis nur der Betrag zur Höchstgrenze gemeldet.
Besonders zu beachten ist dabei, dass die Höchstgrenzen für das komplette Jahr gelten und keine anteiligen Zeiträume ermittelt werden. Das bedeutet, dass für Arbeitnehmer, die mit ihrem unfallversicherungspflichtigen Entgelt diese Höchstgrenze überschreiten, nach Erreichen der Höchstgrenze keine unfallversicherungspflichtigen Entgelte mehr zu melden sind.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer ist bei der Verwaltungs-BG unfallversichert. Sein Monatsverdienst beträgt 12.000 Euro.
Da die Höchstjahresverdienstgrenze bei der VBG bei 120.000 Euro liegt, sind die Entgelte für den Arbeitnehmer bis Oktober (10 Monate x 12.000 Euro) im Lohnachweis zu berücksichtigen, da zu diesem Zeitpunkt bereits die Höchstjahresverdienstgrenze erreicht ist.
Höchstgrenzen nach § 85 Abs. 2 SGB VII für das Kalenderjahr 2020
Berufsgenossenschaften | Höchstjahresarbeitsverdienst |
BG der Bauwirtschaft | 76.440,00 Euro |
BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse | 84.000,00 Euro |
BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege | 96.000,00 Euro |
BG Handel und Warenlogistik | 84.000,00 Euro |
BG Holz und Metall | 90.000,00 Euro |
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe | 84.000,00 Euro |
BG Rohstoffe und chemische Industrie | 84.000,00 Euro |
BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation | 78.000,00 Euro |
Verwaltungs-BG | 120.000,00 Euro |
Unfallkassen | Höchstjahresarbeitsverdienst |
Bayerische LUK | 96.000,00 Euro |
Braunschweiger GUV | 95.550,00 Euro |
Feuerwehr-UK Brandenburg | 90.300,00 Euro |
Feuerwehr-UK Mitte | 103.320,00 Euro |
Feuerwehr-UK Niedersachsen | 112.140,00 Euro |
GUV Hannover | 95.550,00 Euro |
GUV Oldenburg | 95.550,00 Euro |
Hanseatische Feuerwehr-UK Nord | für Hamburg, Schleswig-Holstein 112.140,00 Euro für Mecklenburg-Vorpommern 103.320,00 Euro |
KUVB | 96.000,00 Euro |
LUK Niedersachsen | 95.550,00 Euro |
Unfallversicherung Bund und Bahn | 87.906,00 Euro |
UK Baden-Württemberg | 95.550,00 Euro |
UK Berlin | 87.906,00 Euro |
UK Brandenburg | 90.300,00 Euro |
UK Freie Hansestadt Bremen | 95.550,00 Euro |
UK Hessen | 95.550,00 Euro |
UK Mecklenburg-Vorpommern | 72.240,00 Euro |
UK Nord | 84.000,00 Euro |
UK Nordrhein-Westfalen | 105.105,00 Euro |
UK Rheinland-Pfalz | 95.550,00 Euro |
UK Saarland | 85.000,00 Euro |
UK Sachsen | 72.240,00 Euro |
UK Sachsen-Anhalt | 108.360,00 Euro |
UK Thüringen | 88.000,00 Euro |