Urlaubsentgelt berechnen

Ihre Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub und damit auch auf Urlaubsentgelt. Doch wie wird das Urlaubsentgelt berechnet?

Urlaubsentgelt – Anspruch besteht

Urlaubsentgelt erhalten Arbeitnehmer, wenn sie ihren bezahlten Erholungsurlaub nehmen. Das Urlaubsentgelt sorgt also im Grunde für die Weiterbezahlung der Arbeitnehmer, während des (vertraglich vereinbarten) Urlaubs.

Auch für Ihre Teilzeitkräfte (auch Minijobber) besteht dieser gesetzliche Anspruch, so dass sie Erholungsurlaub nehmen können (müssen).

Urlaubsentgelt– Höhe des Urlaubsentgelts

Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich beim Urlaubsentgelt nach einer Durchschnittsberechnung. Grundlage ist dabei der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 BUrlG).

Aus Vereinfachungsgründen werden hier regelmäßig die letzten drei abgerechneten Monate als Grundlage genommen. Dabei zählen grundsätzlich alle Zahlungen (Lohnarten), die der Arbeitnehmer erhalten hat mit in die Berechnung ein.

Diese Lohnarten sind beim Urlaubsentgelt zu berücksichtigen

  • Arbeitsentgelt (alle Lohnarten)
  • Zulagen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen (z. B. Schicht-, Gefahren-, Auslands-, Bereitschaftsdienst- und Schmutzzulagen)
  • Akkordlohn
  • Verkaufsprämien
  • Provisionen (mit Ausnahme von Umsatzprovisionen, Bezirksprovisionen und Provisionen, die für das gesamte Jahr gezahlt werden)
  • Sachbezüge (Verpflegung)
  • Verdiensterhöhung sind so zu bewerten als seien sie mit Beginn des Berechnungszeitraums eingetreten

Diese Lohnbestandteile bleiben außen vor:

  • Aufwendungsersatz (z. B. Fahrgelder, Spesen)
  • Einmalleistungen (z. B. Weihnachtsgeld, Treueprämien, Umsatzprovisionen, Umsatz- und Gewinnbeteiligungen, Tantiemen, Jubiläumsgelder)
  • Trinkgelder
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Überstundenvergütung/-pauschale
  • Verdienstkürzungen im Berechnungszeitraum

Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit (SFN-Zuschläge) sowie Überstundenvergütungen sind bei der Berechnung zu berücksichtigen, wenn sie aufgrund der betriebsüblichen Arbeitszeit regelmäßig anfallen und einen unmittelbaren Bezug zur normalen Arbeitsleistung haben. Die Regelmäßigkeit wird anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt.

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Bezahlter Urlaub bedeutet, dass der Mitarbeiter für jeden Tag sein Gehalt erhält, an dem er sonst gearbeitet hätte.

Beispiel: 

Ein Arbeitnehmer verdiente in den letzten 3 Monaten/13 Wochen insgesamt 10.800 Euro brutto. In diesem Zeitraum arbeitete er an 65 Tagen. Er nimmt 10 Tage Erholungsurlaub.

Berechnung: 

(10.800 € ÷ 65 Tage) × 10 Tage = 1.661,54 €

Das Urlaubsentgelt für die 10 Urlaubstage beträgt also 1.661,54 Euro brutto.

In diesem Beispiel ist ein vereinfachte Berechnung des Urlaubsentgelts gewählt. Es geht natürlich auch wesentlich komplexer, wenn verschiedene Zuschläge und Zulagen einzuberechnen sind.

Praxishinweis: In der betrieblichen Praxis werden bei Arbeitnehmern mit einem festen Monatsgehalt diese Berechnungen meist gar nicht vorgenommen, da das „Gehalt einfach durchgezahlt“ wird.

Artikel-Tipp: Urlaubsentgelt bei Teilzeitkräften

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