Zum Beginn eines neun Jahres sind regelmäßig auch die digitalen Lohnnachweise für das abgelaufene Kalenderjahr an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden, also elektronisch zu senden. Problematisch ist hierbei oft die Ermittlung der Arbeitsstunden, die sich ebenfalls im Lohnnachweis befinden müssen. Der Vollarbeiterrichtwert erleichtert Ihnen die Arbeit.
Vollarbeiterrichtwert – was ist das überhaupt?
Im Lohnnachweis zur Unfallversicherung sind auch die Arbeitsstunden der Beschäftigten aufzuführen. Zwar haben die Arbeitsstunden keinen direkten Einfluss auf die Beitragshöhe, dennoch nutzen die Unfallversicherungsträger die Arbeitsstunden intern für die Anzahl der Arbeitsunfälle je angefallener Arbeitsstunden, um so die voraussichtlichen Ausgaben zu kalkulieren.
Grundsätzlich sollen die tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden zur Unfallversicherung gemeldet werden. Das gilt aber nur soweit dies möglich ist. Durch die Einbeziehung des Lohnnachweises in das maschinelle Meldesystem der Sozialversicherung werden die Lohnnachweise aus dem Lohnabrechnungsprogramm übermittelt. Allerdings stehen nicht für jeden Betrieb dort die Daten aus der Arbeitszeiterfassung zur Verfügung.
Die Lösung ist daher denkbar einfach, es muss eine Rechengröße für die Ermittlung der Arbeitsstunden her. Diese Rechengröße ist der Vollarbeiterrichtwert zur Unfallversicherung.
Der Vollarbeiterrichtwert für das Kalenderjahr 2020 beträgt 1.560 Stunden für einen Vollzeitbeschäftigten, der das komplette Meldejahr (Kalenderjahr) gearbeitet hat. Als Vollzeitarbeitnehmer gilt, derjenige, der Vollzeit innerhalb des Betriebes arbeitet. Es ist keine feste Stundenzahl, z. B 40-Stunden-Woche, vorgeschrieben.
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Somit kann der Vollarbeiterrichtwert in einem Betrieb für einen Mitarbeiter mit einer Wochenstundenzahl von 38,5 oder 39 Stunden angesetzt werden und in einem anderen Betrieb mit einer 40 Stunden-Woche.
Beispiel:
In einem Betrieb wird betriebsüblich 40 Stunden je Woche gearbeitet. Ein Vollzeit-Arbeitnehmer ist das komplette Jahr 2020 beschäftigt gewesen.
Im Lohnnachweis kann für die Arbeitsstunden der Wert von 1.560 Stunden angegeben werden.
Vollarbeiterrichtwert bei unterjährigem Beschäftigungsbeginn
Arbeitet ein Arbeitnehmer nicht das komplette Jahr, so ist der Vollarbeiterrichtwert auf den Beschäftigungszeitraum zu reduzieren.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer nimmt eine Vollzeit-Beschäftigung am 1.7. auf. Im Lohnnachweis ist somit nur der Zeitraum vom 1.7. bis 31.12. zu bescheinigen.
Für den Lohnnachweis sind also nur 780 Stunden (nach dem Vollarbeiterrichtwert zu melden (= 1.560 Stunden : 2).
Übrigens: Das gilt natürlich analog auch, wenn ein Arbeitnehmer unterjährig das Beschäftigungsverhältnis beendet.
Vollarbeiterrichtwert bei Teilzeitkräften und Minijobs
Natürlich kann der Vollarbeiterrichtwert auch bei Teilzeitkräften verwendet werden. Hier ist der Vollarbeiterrichtwert entsprechend im Verhältnis der individuellen Teilzeit-Wochenstunden zur betriebsüblichen Vollzeitarbeit zu reduzieren (kürzen).
Beispiel:
Eine Teilzeitkraft arbeitet 30 Stunden je Woche. Die betriebsübliche Vollzeitarbeit beläuft sich auf 40 Stunden je Woche.
Der Vollarbeiterrichtwert ist hier im Verhältnis 30 / 40 zu kürzen.
1.560 Stunden x 30 : 40 = 1.170 Stunden (anteiliger Vollarbeiterrichtwert).
Hier wären für die Teilzeitkraft 1.170 Stunden (nach dem Vollarbeiterrichtwert im Lohnnachweis zu melden.
Artikel-Tipp: Höchstjahresverdienstgrenze 2020 zur Unfallversicherung.