Jahresmeldungen zur Unfallversicherung 2022

Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung sind bis 16. Februar abzugeben.

Jahresmeldung Unfallversicherung

Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldungen) werden regelmäßig beim Kalenderjahreswechsel erstellt und müssen bis spätestens 16. Februar des Folgejahres versendet werden. Das gilt auch für die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung 2022.

Inhaltlich gilt auch bei den UV-Jahresmeldungen 2022, dass es einige Besonderheiten zu beachten gilt. So sorgen der besondere Meldezeitraum und die Angabe des unfallversicherungspflichtigen Entgelts immer wieder zu Nachfragen.

Erstellt werden die UV-Jahresmeldungen in Lohnabzug mit dem Jahreswechsel in den Januar, so dass die Meldungen mit der Januarabrechnung bereits zur Verfügung stehen.

Jahresmeldungen zur Unfallversicherung – Inhalte

Die verschiedenen Meldetatbestände werden durch die unterschiedlichen Abgabegründe gekennzeichnet. So sind die UV-Jahresmeldungen mit dem Abgabegrund 92 zu kennzeichnen.

Als Meldezeitraum ist in den UV-Jahresmeldungen stets das Kalenderjahr unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum mit dem Zeitraum „01.01. bis 31.12.“ anzugeben. Ferner ist in den Meldungen die Betriebsnummer des zuständigen UV-Trägers zu melden.

Für das Kalenderjahr 2022 gilt (letztmalig) die Mitgliedsnummer des Unternehmens in den UV-Jahresmeldungen einzutragen. Ab dem Meldejahr 2023 wird diese dann durch die Unternehmensnummer ersetzt.

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Eine weitere Angabe in den UV-Jahresmeldungen sind die für den jeweiligen Arbeitgeber vom UV-Träger vorgegebenen Gefahrtarife und die dazugehörige Betriebsnummer.

Tatsächlich sind dies bei den meisten Unternehmen eine Gefahrtarifstelle, die im Rahmen des UV-Stammdatenabrufes abgerufen wird und den Mitarbeitern zugeordnet worden ist.

Bei Betrieben, die der BG Bau zugeordnet sind, sind es regelmäßig mehr als eine Gefahrtarifstelle.

Letztlich ist das im Meldezeitraum (Kalenderjahr der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung) in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers anzugeben. Die Unfallversicherung kennt dabei keine Beitragsbemessungsgrenze (wie in den übrigen Sozialversicherungszweigen). Es gibt lediglich eine Jahresverdienstgrenze bis zu der die UV-Entgelte gemeldet werden.

Jahresmeldungen zur Unfallversicherung – Lohnsoftware

In Lohnsoftwareprogrammen sind die UV-Jahresmeldungen automatisch integriert und werden beim Wechsel in den Januar des neuen Jahres bzw. mit der Januarabrechnung erstellt. Voraussetzung für die Erstellung ist, der vorher durchgeführte erfolgreiche Abruf der UV-Stammdaten des jeweiligen Kalenderjahres.

Die UV-Jahresmeldungen sind nicht an den Arbeitnehmer auszuhändigen, sondern verbleiben beim Betrieb.

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