Beitragszuschlag in der Krankenversicherung kommt für Ehegatten

Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten wird teilweise abgeschafft. Künftig ist ein Beitragszuschlag zur Krankenversicherung von 2,5 % zu zahlen.

Die beitragsfreie Familienkrankenversicherung für Ehepartner wird eingeschränkt. Ab 2028 zahlen Arbeitnehmer einen Beitragszuschlag zur Krankenversicherung in Höhe von 2,5 % für die bislang kostenfrei familienversicherten Ehegatten. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie die Betreuung von kleinen Kindern, kann die beitragsfreie Familienversicherung jedoch auch weiterhin Bestand haben.

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Lohnbüros aufgepasst – GKV Beitragsstabilisierungsgesetz kommt

Ab 2027 kommen Neuerungen in der Krankenversicherung. Es wird teurer und im Lohnbüro gilt es einiges zu beachten.

Ab 2027 stehen umfangreiche Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung an. Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die Ergebnisse der eingesetzten Finanz-Kommission Gesundheit umsetzen. Zwar werden zahlreiche Maßnahmen zur Ausgabenreduktion mit dem Gesetz in die Wege geleitet, dennoch geht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beitragslast zur Krankenversicherung weiter nach oben.

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Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026

Ab 01.07.2026 steigen die Pfändungsfreigrenzen – im Lohn sind diese neuen Pfändungsfreigrenzen ab der Abrechnung Juli 2026 zu verwenden.

Zum 01.07.2026 wird die Pfändungsfreigrenze turnusgemäß angepasst. Konkret steigen die unpfändbaren Pfändungsfreibeträge für Arbeitnehmer, die der Lohnpfändung unterliegen. Für Sie im Lohnbüro bedeutete die Anhebung, dass ab der Juli-Abrechnung die Pfändungsbeträge ggf. neu berechnet werden müssen.

Die Pfändungsfreigrenzen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zur Jahresmitte angepasst, so auch zum 01.07.2026.

Sie sind im Vergleich zu den vorherigen Pfändungsfreigrenzen angehoben worden.

Link-Tipp: Pfändungstabelle ab 01.07.2026

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Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld – was sind die Unterschiede

Auch wenn Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld im Sprachgebrauch oft gleichgesetzt werden, bestehen doch wesentliche Unterschiede, die Sie im Lohnbüro kennen sollten.

In der Praxis tauchen immer wieder die Begriffe Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld auf. Doch es handelt sich bei den beiden Begriffen nicht um Synonyme, sondern um unterschiedliche Lohnarten. Wo die Unterschiede zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld liegen, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Interner Lohnsteuerjahresausgleich – Ausnahmen 2025

Im Dezember werden vielfach in der Lohnabrechnung der interne Lohnsteuerjahresausgleich angesetzt. Doch wann darf er durchgeführt werden.

Im Dezember steht in der betrieblichen Lohnabrechnung regelmäßig der interne Lohnsteuerjahresausgleich an. Mit diesem werden unterjährig entstandene Steuerdifferenzen ausgeglichen. Vielfach führt dies bei den Arbeitnehmern zu einer geringeren Steuerbelastung im Dezember. Doch dieser Lohnsteuerjahresausgleich könnte 2025 bei vielen Arbeitnehmern ausfallen. Denn durch die unterjährigen Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen dürfte der Lohnsteuerjahresausgleich bei vielen Arbeitnehmern nicht durchzuführen sein.

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Neuer Rekord – Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung 2026 so hoch wie nie

Bereits jetzt ist das Ergebnis des Schätzerkreises für den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung 2026 bekannt gegeben worden. Leider ist  ein neuer Negativrekord zu vermelden. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung 2026 beträgt 2,9 %. So hoch war der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz noch nie. Für den Jahresbeginn dürften zahlreiche Krankenkassen daher ihre Zusatzbeitragssätze weiter erhöhen und damit für höhere Lohnnebenkosten sorgen und für weniger netto bei den Arbeitnehmern.

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Beitragsbemessungsgrenzen 2026 steigen

2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich. Das bedeutet eine Mehrbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Ab 2026 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung kräftig angehoben werden. Für Gutverdiener bedeutet diese BBG-Erhöhung ein sattes Minus im Geldbeutel.

Aktuell kursiert ein Entwurf über die geplanten Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden letztlich jedes Kalenderjahr neu festgelegt nach einem bestimmten Berechnungsmuster, welches sich an der Lohnentwicklung orientiert.

Da im zugrunde liegenden Zeitraum die Löhne gestiegen sind, steigen ab 2026 auch die Beitragsbemessungsgrenzen.

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