Am 4.12.2023 sind die neuen Pflege-Mindestlöhne veröffentlicht worden. Pflegekräfte dürfen sich über ein Lohnplus freuen.
Der Pflege-Mindestlohn steigt. Gestaffelt nach Qualifikation erhalten Pflegekräfte mehr Geld.
Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31. Januar 2024 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro betragen. Diese Werte gelten ab 1.12.2023.
Der Gesetzgeber folgt mit der Pflege-Mindestlohnerhöhung den Vorschlägen der Pflege-Mindestlohn-Kommission aus dem Sommer 2023.
Neue Pflege-Mindestlöhne ab 2024
Ab Februar 2024 steht dann die erste Erhöhung an. Eine weitere Pflege-Mindestlohn-Erhöhung folgt dann zum 1.5.2024 und eine weitere Erhöhung steht zum 1.7.2025 an.
Für Pflegehilfskräfte:
Ab 1.2.2024: 14,15 Euro
Ab 1.5.2024: 15,50 Euro
Ab 1.7.2025: 16,10 EuroFür qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):
Ab 1.2.2024: 15,25 Euro
Ab 1.5.2024: 16,50 Euro
Ab 1.7.2025: 17,35 Euro
Für Pflegefachkräfte:
Ab 1.2.2024: 18,25 Euro
Ab 1.5.2024: 19,50 Euro
Ab 1.7.2025: 20,50 Euro
Mindestlohn auch für Wegzeiten und Bereitschaftsdienst
Arbeitgeber müssen den Pflege-Mindestlohn auch für Wegezeiten zahlen, die Pflegekräfte zwischen mehreren Patienten oder zwischen diesen und den Geschäftsräumen des Pflegebetriebs zurücklegen.
Für Zeiten des Bereitschaftsdienstes muss der Arbeitgeber mindestens 40 Prozent des Mindestentgelts zahlen.
Mehr Urlaub für Pflegekräfte
Beschäftigte in der Pflege haben bereits jetzt gemäß der aktuell gültigen Verordnung einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Der Mehrurlaub beträgt bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahr jeweils neun Tage.