Ende 2019 haben wir fünf Jahre Mindestlohn in Deutschland. Der 2015 eingeführte allgemeine Mindestlohn hat sich in dieser Zeit stetig erhöht und steigt ab 2020 nochmals. Der allgemeine Mindestlohn 2020 beträgt 9,35 Euro brutto je Stunde.
Mindestlohn – Historie
Der Mindestlohn wurde in Deutschland zum 1.1.2015 unter der damaligen Arbeitsministerin Andrea Nahles eingeführt. Zur Einführung im Jahr 2015 betrug er 8,50 Euro brutto je Stunde. Dieser Wert galt bis einschließlich 31.12.2016.
In den Jahren 2017 und 2018 wurde er von der zuständigen Mindestlohnkommission auf 8,84 Euro festgelegt. Im Jahr 2019 beträgt er 9,19 Euro je Stunde. Ab 2020 wird der Mindestlohn abermals erhöht, so dass ab 1.1.2020 der allgemeine Mindestlohn bei 9,35 Euro je Stunde liegt.
Für Sie in der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass grundsätzlich kein Arbeitnehmer einen geringeren Stundenlohn haben darf. Es gibt allerdings einige Ausnahmen (siehe unten), bei denen auch geringere Stundenlöhne zulässig sind.
Verdient ein Arbeitnehmer bislang unterhalb des neuen Mindestlohns 2020, so müssen Sie ab Januar 2020 den höheren Mindest-Stundenlohn für den Arbeitnehmer abrechnen. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder, wenn ein zu niedriger Lohn – unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns gezahlt wird.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat einen Stundenlohn von 9,20 Euro.
Im Jahr 2019 liegt der allgemeine Mindestlohn bei 9,19 Euro, somit verdient der Arbeitnehmer oberhalb des Mindestlohns. Ab 1.1.2020 steigt der allgemeine Mindestlohn auf 9,35 Euro, so dass der Arbeitnehmer „unter Mindestlohn“ verdienen würde. Daher hat hier eine Lohnerhöhung zum 1.1.2020 auf mindestens 9,35 Euro je Stunde zu erfolgen.
Mindestlohn 2020: Auswirkungen in der Lohnpraxis
Die Erhöhung hat vielfach kaum Auswirkungen auf die vollzeitbeschäftigen Arbeitnehmer. Denn hier liegen die Stundenlöhne meist höher. Natürlich sollten Sie auch Ihre Vollzeitbeschäftigten hinsichtlich des Mindestlohns überprüfen, es sind dabei aber in aller Regel kaum Lohnanpassungen zu erwarten.
Anders sieht dies jedoch bei den Minijobbern aus. Hier arbeiten viele Minijobber durchaus im Mindestlohnbereich, so dass Sie hier genau prüfen sollten, ob der Stundenlohn bei allen Minijobbern ab 2020 mindestens bei 9,35 Euro liegt. Unterschreitet ein Arbeitnehmer diesen Wert, so steht zum 1.1.2020 eine entsprechende Lohnerhöhung an.
Artikeltipp: Mehr zum Thema Mindestlohn und Minijobs 2020