Arbeitslosenversicherung Beitrag 2024

Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2024 unverändert

Der Arbeitslosenversicherungsbeitragssatz 2024 soll unverändert bei 2,6 Prozent bleiben. Damit steigen für den Großteil der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge nicht. Dennoch wird es insgesamt teurer.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll 2024 nicht steigen. Also allen Unkenrufen zum Trotz und trotz der fehlenden Milliarden beim der Bürgergeldfinanzierung ab 2024 sieht der Gesetzgeber hier (noch) keinen Handlungsbedarf. Es bleibt auch 2024 bei einem Beitragssatz von 2,6 Prozent (§ 341 SGB III).

Für Sie in der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass im Bereich der Arbeitslosenversicherung kaum Mehrbelastungen auf den Betrieb zukommen. Dank des weiterhin recht niedrigen Beitragssatzes von 2,6 Prozent, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig teilen (jeweils 1,3 Prozent), dürften die Lohnnebenkosten in diesem Bereich nur leicht steigen.

Zwar bleibt der Beitragssatz im Vergleich zum Jahr 2023 stabil, dennoch steigen die Kosten. Denn durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen ab 2024 steigen für höherverdienende Arbeitnehmer die Beiträge auch zur Arbeitslosenversicherung an.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2024 zur Arbeitslosenversicherung erhöht sich in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat – also 90.600 Euro jährlich. Bislang lag die Beitragsbemessungsgrenze West bei 7.300 Euro im Monat bzw. 87.600 Euro.

In den neuen Ländern soll die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 7.450 Euro im Monat bzw. 89.400 Euro im Jahr steigen. Der bisherige Wert lag in den neuen Ländern bei 7.100 Euro im Monat bzw. 85.200 Euro im Jahr.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer in München und verdient 8.000 Euro im Monat.

Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2023:

7.300 Euro x 1,3 % = 94,90 Euro (jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

Gesamtbeitrag 189,80 Euro

 

Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2024

7.550 Euro x 1,3 % = 98,15 Euro (jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

Gesamtbeitrag 196,30 Euro

Das entspricht einer Steigerung von ca. 3,4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023.

Hinweis: Die neuen Rechenwerte zur Sozialversicherung 2024 finden Sie hier.

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